Jagau verweist darauf, dass das Land selbst in seinem Bericht vom 3.12.2007 über die im Rahmen einer Revision durchgeführten Vollkostenerhebung darauf hingewiesen hat, dass bei den untersuchten Aufgaben kein Zusammenhang zwischen Kosten und Flächenanteil herzustellen sei. "Es wurde vom Land festgestellt, dass die Verteilung der Ausgleichsleistungen nach der Einwohnerzahl insgesamt die ausgewogenste Möglichkeit darstellt", sagt Jagau. Obwohl das Land im Revisionsbericht die Absicht geäußert habe, künftig sich bei Verteilung nach der Einwohnerzahl zu richten, enthalte der Gesetzentwurf einen Flächenfaktor. "Ich muss daraus schließen, dass sachliche Erwägungen und Erkenntnisse bei diesem Verfahren keine Rolle spielen", sagt Jagau.
"Mit dem jetzigen Vorschlag des Landes wird offensichtlich fortgesetzt, was bereits mit der Einführung des Flächenmaßstabes bei der Berechnung der Kreisschlüsselzuweisungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz (NFAG) vollzogen wurde, nämlich die Umverteilung der kommunalen Zuweisungen zugunsten des ländlichen Raums", kritisiert der Regionspräsident. "Die dicht besiedelte Region Hannover wird eindeutig benachteiligt."