Zum einen logt man sich mit Signaturkarte und entsprechendem Kartenle-segerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 ein. Die zweite Variante ist der sogenannte Elster-Stick: Das ist ein USB Device, der jedoch nur die Sicherheitsklasse 1 erfüllt, denn die PIN wird über die Tastatur eingegeben. Drittens kann man sich für ein Software Zertifikat entscheiden. Das hat jedoch nur die Sicherheitsklasse 0 und ist damit unsicher.
Wer also seine aktuellen Umsatzzahlen und Jahreseinkünfte über die Datenautobahnen zum Finanzamt schicken muss, ist am sichersten bedient, wenn er sich dabei auf eine Signaturkarte mit entsprechendem Kartenlesegerät verlässt. Diese gewährleistet am ehesten, dass unter-nehmenskritische Daten nicht ausspioniert werden können. „Das System hat sich bereits beim Online-Banking bewährt und kann jetzt auch für die Steuererklärung genutzt werden“, erklärt Carsten Sommer, Geschäftsführer von REINER SCT, dem marktführenden Unternehmen für Chip-kartenlesegeräte. Die Signaturkarte ist universell auch bei zahlreichen weiteren E-Government-Lösungen einsetzbar, wie z. B. bei der E-Vergabe, den BFA-Abfragen oder dem elektronischen Mahnverfahren. Der Stick dagegen ist auf begrenzte Anwendungen auf ElsterOnline beschränkt. Ein Chipkartenleser kann indes den gesamten Funktionsumfang gewährleisten und ist somit eine zukunftsfähige Investition, die nicht nur bei ElsterOnline wertvolle Dienste leistet.