Kommunale, unternehmerische und private Entscheidungen hängen direkt mit Planungs- und Rechtssicherheit zusammen. Die Probleme die sich aus dem derzeitigen Vorschlag von Herrn Dr. Röttgen ergeben liegen weniger in der Höhe der geforderten Senkung, sondern vor Allem in der Art des Vorgehens, der Fristen und den fehlenden Information über Übergangs-regelungen.
Auch die fortwährende Darstellung, dass Ackerland so einfach für Solaranlagen vernichtet wird, schürt ein falsches Bild bei den Bürgern. Richtig ist, dass ohne einen demokratischen Prozess keine Umwandlung von Ackerland in fotovoltaisches Sondergebiet möglich ist. Nach der Nutzungszeit als PV-Anlage steht die Ackerfläche, die sich in der Zwischenzeit regenerieren kann, wieder zur Verfügung.
Jedes Bauleitverfahren wird unter öffentlicher Beteiligung durchgeführt. Die relevanten Abstimmungen erfolgten in mehreren öffentlichen Sitzungen. Dieser Prozess ist genauso demokratisch wie die Wahl unserer Bundesregierung. Damit wird deutlich, dass Anlagen wie der Tauberlandpark nur dann genehmigt werden, wenn Bürger und der Kommunen dies auch wollen. Ob sie realisiert werden liegt daran, ob die Anleger (z.B. auch Fonds für Kleinanleger) langfristig planen können und für die weitreichende Entscheidung Rechtssicherheit haben.
Kurz nach der Wahl sickerten erste Informationen durch, wonach die Koalition darüber nachdenke die Einspeisevergütung zu senken. Bis zum 22.01.2010 - dem Tag als der Umweltminister seine Vorschläge veröffentlichte - herrschte totale Unsicherheit und es kochte die Gerüchteküche. Die offiziellen Vorschläge führten zum Schock für eine ganze Branche und schlagartig, zu Aktieneinbrüchen, Materialknappheit und Preiserhöhungen. Eines der Probleme die sich aus den Vorschlägen ergibt sind die angekündigten Fristen. Angaben zu Übergansregelungen gibt es nicht. Fristen von nur 8-10 Wochen zur Senkung der Einspeisevergütung, wie sie Herr Dr. Röttgen vorschlägt, machen jegliche unternehmerische Planung zur Makulatur. Aus diesem Grund wollen wir zumindest einen konstruktiven Vorstoß unternehmen, um Lösungen zu finden, die Härtefälle – vor allem im Handwerk und kleineren Unternehmen – etwas abmildern.
Selbstverständlich wollen wir die Diskussion ohne ideologische Scheuklappen führen: Ein technologieoffenes energiepolitisches Gesamtkonzept mit Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung ist eine Zielsetzung, von der alle profitieren.
Wir haben Herrn Bareiß nachfolgenden Vorschlag unterbreitet:
AUFDACHANLAGEN
Der Wunsch vieler Bürger nach einer eigenen Anlage ist hoch. Durch die kurze Realisierungszeit werden aber viele diesen Wunsch nicht umsetzen können. Eine Senkung der Einspeisevergütung zum 30.5.2010 wäre verkraftbar, um die ebenfalls bereits laufenden Projekte im Bereich größer 100 KW ordentlich abwickeln zu können. Es sollte hier der Schutz von Mensch (Handwerker und Arbeiter auf den Dächern) im Vordergrund stehen. Immerhin arbeiten diese Mitarbeiter mit elektrischen Anlagen, mit hoher Spannung – und das bei Wind und (Un)Wetter. Die Abschöpfung von wirtschaftlichen Interessen in diesem doch kurzen Zeitraum von heute bis zum Stichtag halten wir für nicht wesentlich.
FREILANDANLAGEN
Es bedarf zwar nicht überall einer Baugenehmigung für Freilandanlagen, aber niemand kann so einfach aus einem Acker eine Solaranlage machen. Dies wird in der Öffentlichkeit zwar so dargestellt, aber der Acker muss innerhalb eines aufwändigen Bauleitverfahrens zur Fotovoltaikfläche umgewidmet werden. Eine Fläche, die als Wiese oder Acker ausgewiesen ist, hat auch keinen Anspruch auf Einspeisevergütung. Deshalb handelt es sich im Falle der Solarparks, die heute bereits im Bau sind, bereits nicht mehr um Ackerflächen, sondern um wertvolles Fotovoltaik Sondergebiet.
Das Verfahren zur Umwidmung bedingt Verfahrens¬zeiten von über 12 Monaten, da es der Zustimmung der Gemeinden, Landratsämter oder des Regierungs¬präsidiums bedarf. Diese und letztendlich die Bürger der Region entscheiden darüber ob sie solche Anlagen und die steuerlichen Einnahmen hieraus wollen. Erst wenn von der Gemeinde ein Bebauungs- und Flächennutzungsplan erstellt und verabschiedet ist, kann die Fläche tatsächlich als Fotovoltaikanlage bebaut werden. Unser Vorschlag ist eine Übergangsfrist für Anlagen deren Bauleitverfahren bereits eingeleitet ist und die bis zum 31.12.2010 einspeisebereit sind, mit der aktuellen Regelung zu vergüten.
Wir haben Herrn Bareiß darum gebeten, diesen Vorschlag aufzunehmen und vorzubringen, da eine angemessene Übergangsregelung Investitionssicherheit gibt und die vielen Stunden Arbeit und das bis dahin investierte Kapital sichert. Vor Allem wird auch dem Willen der Bürgern und Kommunen, die durch den demokratischen Prozess des Bauleitverfahrens Freilandanlagen genehmigt haben und somit für ihre Region auch eine Realisierung wollen, Rechnung getragen.