Bevor die entsprechende Stelle öffentlich inseriert werden darf, ist vorab zu klären, ob die zu besetzende Stelle zu einer meldepflichtigen Berufsgruppe gehört. Grundlage für die Zuordnung und Klassifizierung bildet die vom Staatssekretariat für Wirtschaft publizierte Liste mit meldepflichtigen Berufsgruppen. Ist die vorgesehene Tätigkeit in der Liste aufgeführt, so besteht grundsätzlich Meldepflicht.
Eine anderweitige, externe Stellenausschreibung ist dann erst fünf Arbeitstage nach Eingang beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zulässig. Innerhalb von weiteren drei Arbeitstagen klärt das RAV, ob passende Stellensuchende vorhanden sind und übermittelt die entsprechenden Kontaktangaben. Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob der zugewiesene Kandidat geeignet ist. Für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht sind die Kantone zuständig. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einer Geldstrafe von bis zu 40.000 Franken geahndet werden.
Unternehmen, die in der Schweiz publizieren und somit der Meldepflicht unterstellt sind, können über das rexx systems Bewerbungsmanagement Vakanzen direkt an das RAV bzw. an job-room.ch melden. Außerdem können passende Kandidaten kostenlos im finest-jobs Talentpool identifiziert und direkt angesprochen werden.
Einige rexx Recruitment Anwender haben die neue Schnittstelle bereits erfolgreich im Einsatz, z.B. AMAG – ein besonders beliebter Arbeitgeber in der Schweiz mit jährlich über 30.000 Bewerbungen.