Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Vorgezogene Beitragszahlungen
2. Neuregelung im Umlageverfahren (AAG = Aufwendungs-Ausgleichsverfahren)
3. Elektronischer Versand von Sozialversicherungsmeldungen per dakota.ag
4. Anpassung des Programmablaufplans zur Steuerberechnung
Vorgezogene Beitragszahlungen ab Januar 2006
Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird die Fälligkeit für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2006 neu geregelt. Künftig ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig und nicht wie bisher am 15. des Folgemonats. Bis zu diesem Tag müssen die Beiträge dem Konto der Einzugsstelle gutgeschrieben worden sein. Dies hat zur Konsequenz, dass Arbeitgeber im Jahr 2006 für dreizehn Monate Beiträge zu entrichten haben, denn im Januar 2006 sind zusätzlich noch die Beiträge des Dezembers 2005 fällig. Damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen wegen der Umstellung der Fälligkeitsregelung im Januar 2006 nicht über Gebühr belastet werden, kann im Rahmen einer Übergangsregelung der Ende Januar 2006 fällig werdende Beitrag auf die Monate Februar bis Juli 2006 verteilt werden. Aus diesem Grund stellt Sage seinen Kunden einen neuen SV-Zahlungsverlauf zur Verfügung. Die Lösung wird mit dem Jahreswechsel-Release der Lohnsoftware ausgeliefert.
Neuregelung im Umlageverfahren (AAG = Aufwendungs-Ausgleichsverfahren)
Die Bundesregierung wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, das Umlageverfahren für die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (U2) zu ändern. Geplant ist derzeit, dass künftig alle Arbeitgeber am U2-Verfahren teilnehmen. Beitrags- und Erstattungssätze sollen bundeseinheitlich festgelegt werden. Auch das Umlageverfahren für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) wird bei dieser Gelegenheit reformiert werden. Für Angestellte wäre demnach U1 abzuführen und Erstattung der Lohnfortzahlung zu beantragen. Die Grenze für die Teilnahme am U1-Verfahren soll einheitlich bei 30 Arbeitnehmern liegen. Da derzeit nur ein Gesetzentwurf vorliegt, wird Sage die kurz vor Weihnachten erwartete Änderung umgehend umsetzen und den Anwendern rechtzeitig die neue Version bereitstellen.
Elektronischer Versand von Sozialversicherungsmeldungen per Dakota
Gemäß dem IV. Sozialgesetzbuch wird ab dem 1. Januar 2006 der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen neu geregelt: Ab diesem Zeitpunkt dürfen Arbeitgeber die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise ihrer Beschäftigten nur noch als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten übermitteln. Das Einreichen von Papierbelegen oder deren Übermittlung per Fax ist dann nicht mehr zulässig. Datenträger wie Disketten oder CDs werden ebenfalls nicht mehr akzeptiert. Da personenbezogene Informationen zu den sensibelsten Daten über die Beschäftigten gehören, muss jedes Unternehmen die Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen seiner Beschäftigten vor unberechtigten Zugriffen schützen. Konkret bedeutet dies, dass die Daten zu verschlüsseln sind. Die Krankenkassen akzeptieren Melde- und Beitragsnachweise nur dann, wenn diese mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm erstellt wurden. Hier kommt das Softwareprogramm Dakota zum Einsatz, das für sämtliche Sage-Lösungen eingesetzt wird, um die gesetzlichen Bestimmungen Punkt für Punkt zu erfüllen.
Anpassung des Programmablaufplans zur Steuerberechnung
Der Programmablaufplan wurde bereits vom Bundesministerium für Finanzen am 11. November 2005 veröffentlicht. Ein wesentlicher Bestandteil darin ist die Anpassung des Programmablaufplans an die Gegebenheiten des Versorgungsfreibetrags.