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Urheberrechtsschutz von Werbetexten

(PresseBox) (Karlsruhe - Durlach, )
Werbetexte bzw. Produktbeschreibungen können unter bestimmten Umständen urheberrechtlich geschützt sein.

Dass poetische Texte oder auch Prosatexte in der Regel urheberrechtlich geschützt sind, da sie die so genannte Schöpfungshöhe, also die Hürde gestalterischer und kreativer geistiger Leistung überschreiten, dürfte bekannt sein.

Dass aber auch reine Werbebotschaften und Produktbeschreibungen schon geschützt sein können, ist wohl weniger bekannt. Wenn aber ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung solcher Texte erreicht ist, dann kann der Text auch Urheberrechtsschutz haben.

Dabei gilt grundsätzlich: Je länger der Text, desto größer die Gestaltungsmöglichkeiten, so dass umso eher eine schöpferische Leistung erkannt werden kann.

Das Oberlandesgericht Köln hat hierzu in einem Urteil vom 30.09.2011 Kriterien für einen solchen Text aufgestellt: Der Text muss einen einheitlichen Aufbau haben und er muss in einem das betreffende Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten sein. Dann kann – in einer Gesamtschau – durchaus ein Schutz bejaht werden.

(Urteil des OLG Köln vom 30.09.2011, Az. 6 U 82/11)

Unsere Meinung:
Man wird wohl zu der Entscheidung des OLG Köln hinzufügen müssen, dass der Text schon über dem Durchschnitt vergleichbarer Produktbeschreibungen aus derselben Branche und in demselben Medium liegen muss und auch sprachlich sicherlich entsprechende Eigenheiten und Besonderheiten aufweisen sollte.

Aber grundsätzlich darf die Möglichkeit der Schutzfähigkeit solcher Texte nicht außer Acht gelassen werden. Gerade bei Onlineshops oder in eBay-Versteigerungen wird gerne der ach so schöne Werbetext des Wettbewerbers in das eigene Angebot kopiert. Das kann – im Falle des Vorliegens der oben genannten Kriterien – zu einer teuren Abmahnung führen.

Wenn Sie sich beraten lassen wollen, sprechen Sie uns gerne an.

Timo Schutt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.

Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.

Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

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