- Stadt und Stadtwerke arbeiten mit Parkster zusammen
- Handy-Parken mit der Parkster-App ab sofort möglich
- Parkzeit kann individuell angepasst werden
Parkster hat sich auf Lösungen für Parkraumbewirtschaftung spezialisiert. Seit 2018 ist das schwedische Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft auf dem deutschen Markt aktiv. Die Parkster-App gibt es kostenfrei in allen gängigen App-Stores.
„Ich freue mich, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern mit dem digitalen Parken ab sofort eine praktische Alternative zum Bezahlen am Parkscheinautomaten anbieten“, sagt Peter Klink, Erster Bürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall. „Handy-Parken hat viele Vorteile. Wer den Parkschein per App löst, spart sich die Suche nach passendem Kleingeld.“
„Die Zusammenarbeit mit Parkster ist für uns der nächste Schritt bei der Digitalisierung des Parkens in Schwäbisch Hall. Wir bieten jetzt noch mehr Bezahlmöglichkeiten fürs Kurzzeitparken. Das Bezahlen ist jetzt per App, per Girokarte, per HallCard und natürlich klassisch mit Bargeld möglich“, erklärt Andreas Wolf, Verantwortlicher für die Parkierung bei den Stadtwerken Schwäbisch Hall.
Wie das Parken mit dem Smartphone funktioniert
Wer das digitale Parken nutzen möchte, braucht die Parkster-App und ein Kundenkonto bei Parkster. Parkt der Autofahrer auf einer entsprechenden Parkfläche in Schwäbisch Hall, gibt er in der App sein Kennzeichen ein und wählt den Parkplatz aus. Das geschieht entweder automatisch, wenn Standortinformationen beziehungsweise Ortungsdienste des Mobiltelefons aktiviert sind oder händisch per Auswahl des Parkplatzes auf der Karte in der App. Die Parkzeit wird vorab gewählt und kann bei Bedarf verkürzt oder verlängert werden, solange die Höchstparkdauer eingehalten wird.
Die Abrechnung des Parkens erfolgt entweder per bei Parkster hinterlegter Master- oder Visacard oder per monatlicher Rechnung. „Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, sagt Alban Ismajli, Sales Manager bei der Parkster Deutschland GmbH. Er betont, dass mit der Parkster-App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster-App parkt, bezahlt das Gleiche wie am Parkautomaten. Wir bieten in der App auch optionale Zusatzdienste an, zum Beispiel ein gemeinsames Familienkonto.“
Die Kontrolle der Parkflächen übernimmt das Ordnungsamt der Stadt Schwäbisch Hall. Die Mitarbeiter können bei Kontrollgängen die über die Parkster-App gelösten Tickets in Echtzeit einsehen.
Das Handy-Parken ist auf allen städtischen Kurzzeitparkflächen verfügbar. Erkennbar ist das an der Beschilderung auf den Parkscheinautomaten. In den Parkhäusern und auf den Parkflächen der Stadtwerke ist das Handy-Parken nicht möglich. Für bargeldloses Parken steht dort die HallCard zur Verfügung.