Die eIDAS Verordnung regelt die rechtliche Seite der digitalen elektronischen Signatur in der EU. Die EU-Verordnung Nr. 910/2014/EG über elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Sie sorgt für eine Standardisierung der elektronischen Signatur, um eine grenzüberschreitende Akzeptanz in der gesamten EU zu erreichen. Die Verordnung dient der Schaffung eines "Digitalen Binnenmarktes" innerhalb der Europäischen Union. Ziel sind sichere digitale elektronische Transaktionen.
Es gibt nur wenige Ausnahmen für Dokumente, die nicht elektronisch unterschrieben werden dürfen. Diese betreffen meist den privaten Bereich und sind durch nationales Recht geregelt. Dazu gehören in Deutschland z.B. Endverbraucher-Darlehensverträge oder
Vereinbarungen, die einen Familienvertrag betreffen wie Eheverträge oder Erbverträge. Die meisten Dokumente des täglichen (Geschäfts-)Lebens können rechtssicher elektronisch signiert werden.
Die Vorteile der digitalen Unterschrift liegen auf der Hand:
- Fehlerresistent
- Rechtssicher
- Verbindlich
- Kostengünstig
- Zeitsparend
- Schnellere Prozesse
- Sicher
- Umweltfreundlich
- Ortsunabhängig
- Hardware unabhängig (Smartphone, Tablet, PC oder Unterschriftenpad)
Was benötigen Sie, um sofort loszulegen mit der elektronischen Unterschrift in ihrem Unternehmen? Nicht weiter als einen kostenlosen Account bei webSignatureOffice.com.
Die digitale, elektronische Unterschrift – ob zertifikatsbasiert und handgeschrieben, ob auf dem Smartphone, Tablet, PC oder Unterschriftenpad – sprechen Sie mit StepOver. Wir haben das schon oft erfolgreich realisiert, in großen wie in kleinen Projekten.
StepOver bietet auch kundenspezifische Lösungen zur elektronischen Signatur an. Viele unserer Kunden haben bereits die digitale Signatur in bestehende Prozesse eingebunden und diese dadurch deutlich effizienter und sicherer gemacht. Gerne helfen wir weiter, melden Sie sich einfach.