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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.stiftung-ear.de
Ansprechpartner:in Herr Matthias Boecker 0911-76665 50

Reparieren, verschenken oder entsorgen? Vom Umgang mit Elektro-Altgeräten

(PresseBox) (Nürnberg, )
Um es sich zuhause so angenehm wie möglich zu machen, investieren Menschen sehr gerne in neue Fernseher, Backöfen oder auch Kühlschränke. Dafür muss das alte Gerät nicht zwingend defekt sein. Aber was passiert mit kaputten oder ausrangierten Elektrogeräten?  Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers.

Für das Jahr 2019 konnte Deutschland nur eine Altgeräte-Sammelquote von 44 Prozent nach Brüssel melden. Damit wurde die Mindestquote der EU von 65 Prozent deutlich verfehlt. Dass ein signifikanter Anteil von Elektro-Altgeräten nicht in die Sammelquote einfließt, zeigen die aktuellen Ergebnisse der halbjährlich durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register. Zwei Mal im Jahr misst die stiftung ear den Wissenstand der Bevölkerung rund um das Thema E-Schrott-Entsorgung und veröffentlicht die Ergebnisse im Plan E-Trendbarometer. Das aktuelle Trendbarometer liefert interessante Erkenntnisse über den Umgang mit Altgeräten abseits der Entsorgung. So werden viele defekte oder ausrangierte Geräte repariert, verschenkt oder gespendet aber leider auch sehr oft zu Hause gelagert. Während die Weiter- und Wiederverwendung ökologisch wünschenswert und sinnvoll ist, gehen durch das Horten viele wertvolle Rohstoffe dem Recyclingkreislauf verloren.

Daneben macht das Trendbarometer erneut deutlich, dass die Wissenslücken bei der korrekten Entsorgung von Elektroschrott noch zu groß sind, auch wenn hier ein positiver Trend zu erkennen ist. Es herrscht außerdem eine große Unsicherheit in der Bevölkerung, welche Altgeräte wo und wie entsorgt werden können. Die Entsorgungswege werden als zu umständlich empfunden.

Es gibt also noch einige Hürden auf dem Weg zum Erreichen der Sammelquote. Doch viele Maßnahmen sind bereits gestartet oder stehen kurz bevor. Dazu Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der ear: „Ab 2022 wird es mit dem neuen ElektroG3 zahlreiche neue niedrigschwellige Rückgabemöglichkeiten für E-Schrott geben. Und unsere Verbrauchermarke Plan E animiert seit November mit einer neuen, groß angelegten Kampagne zum Loslassen von geliebten Elektro-Altgeräten aufmerksam.“

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen


Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

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