Zusätzlich kann es notwendig sein, einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test vorzulegen, oder einen Nachweis einer abgeschlossenen Covid-19 Impfung (14 Tage nach der zweiten Impfung) bzw. einen Nachweis einer Covid-19-Genesung (nicht älter als sechs Monate) mitzubringen. Hier gelten die aktuellen Vorgaben des jeweiligen Landkreises. Neben der Maskenpflicht wird auf Abstands- und Hygieneregeln geachtet. Es besteht ausreichend Freiraum zwischen den Beratungsplätzen, zudem stehen Desinfektionsspender am Eingang des Service-Centers bereit. Termine mit den Kundenberatern können zu den regulären Öffnungszeiten vereinbart werden. Alle Standorte der Service-Center sowie Informationen zur Terminbuchung finden Kunden auf der Internetseite www.suewag.de.
Alle Anliegen können auch kontaktlos erledigt werden: Die Süwag ist unter der kostenfreien Hotline 0800 – 4747488 oder per E-Mail (kundeninfo@suewag.de) für ihre Kunden da. Über die Homepage www.suewag.de ist die Süwag rund um die Uhr erreichbar. Dort können im Online-Service viele Anliegen von zu Hause erledigt werden oder der Chatbot Karl hilft weiter. Auch die App „Meine Süwag“ bietet viele Möglichkeiten.
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