Mit Gültigkeit ab 1. November 2021 ist die sächsische Photovoltaik Freiflächenverordnung ein wichtiger Schritt, denn mit Blick auf das Ende fossiler Energieträger könnte bald eine Stromerzeugungslücke entstehen. Aus der Verordnung des sächsischen Landtags ausgenommen sind einzig Natura-2000-Gebiete – also zusammenhängende Schutzgebiete innerhalb der Europäischen Union.
Deckelung
Was mit dieser Verordnung nicht passiert, ist eine nach oben unbegrenzte Verwendung aller Grünlandflächen. Die sächsische Freiflächenverordnung ist begrenzt – die jährliche Zuschlagsmenge beträgt 180 Megawatt. Damit ist Sachsen bereits das siebte deutsche Bundesland, das Acker- und Grünland für Photovoltaikanlagen mit Leistungen von 750 Kilowattpeak bis 20 Megawattpeak freigibt.
Freiflächen als Contracting
Photovoltaik Contracting, das Energiekonzept und Geschäftsmodell der Sun Contracting Gruppe, ist zwar vor allem für Dächer beliebt, ist aber auch auf Freiflächen hervorragend geeignet. Im niederösterreichischen Angern an der March beispielsweise, betreibt Sun Contracting einen Solarpark in einer Größe von 1,5 Megawattpeak. Die Installation eines solchen Solarparks ist auch auf Grün- oder Ackerland in benachteiligten Gebieten möglich – sofern Verordnungen wie jene in Sachsen dies erlauben.
Photovoltaik Contracting – was ist das?
Photovoltaik Contracting ist ein Energiekonzept, das die Möglichkeit zur unkomplizierten Flächennutzung bietet. Die Sun Contracting Gruppe mietet ein Dach oder eine Fläche, errichtet und betreibt darauf eine Photovoltaikanlage, trägt dabei die gesamten Investitionskosten, deckt auch die laufenden Kosten. Die Größe des Solarstromkraftwerkes richtet sich allerdings, anders als bei gewöhnlichen Photovoltaikanlagen, nicht nach dem Eigenverbrauch vor Ort – der Strom wird zur Gänze ins Netz eingespeist. Somit liegt der Fokus darauf, so viel Fläche wie möglich mit Photovoltaik zu verbauen.