Laut dieser Lösung sollen Besitzer von Eigenheimen entscheiden können: Eine Photovoltaikanlage selbst zu installieren oder die Dachfläche in ein Kataster eintragen lassen, welches sicherstellt, dass Dritte die Dachfläche für Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen pachten können. Damit stellt man nicht nur die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund, sondern kann auch Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung im Vorhinein abfedern.
Vorrang für Zumutbarkeit
Vor allem anderen muss die wirtschaftliche Zumutbarkeit für Eigentümer Vorrang haben. Um diese wirtschaftliche Machbarkeit sicherzustellen wird die Photovoltaik-Pflicht mit einer Nutzungs- und Katasterpflicht kombiniert. Durch den Verpachtungskataster kann sichergestellt werden, dass nur auf rentablen Dachflächen Photovoltaikanlagen errichtet werden – damit entfällt auch die zeit- und kostenfressende Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Photovoltaikanlage.
Transparenz und Akzeptanz
Durch den öffentlich einsehbaren Verpachtungskataster soll vor allem Transparenz zwischen Angebot und Nachfrage geschaffen werden. Die Möglichkeit, zwischen den Eigentümern und den investitionswilligen zu vermitteln und der wirtschaftliche Gewinn, der durch die Verpachtung der Dächer gesichert ist, soll auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für die notwendigen Schritte in der Energiewende erhöhen.
Contracting statt Verpachtung
Auch ohne die Lösung mit einem Kataster, der die Verpachtung von Flächen regelt, ist es jetzt schon möglich, eine ungenutzte Dachfläche gegen Vergütung zur Stromproduktion bereitzustellen. Die Sun Contracting Unternehmensgruppe bietet mit ihrem Geschäftsmodell Photovoltaik Contracting eine Möglichkeit an, die dieser Idee sehr nahekommt. Dächer oder sonstige Flächen werden gegen Bezahlung einer Miete oder Pacht von Sun Contracting zur Erzeugung sauberer Energie genutzt. Der erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und steht somit als Ökostrom im gesamten Strommix zur Verfügung.