Eine Möglichkeit zur Realisierung einer Photovoltaikpflicht für Neubau und bei umfassender Sanierung von Bestandsgebäuden in Nordrhein-Westfalen sieht der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) noch in dieser Legislaturperiode. Bei Sun Contracting ist man sehr erfreut: Eine Photovoltaikpflicht in der Bauordnung könnte einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.
Wenig zusätzliche Belastung
Der enorme Vorteil von solarer Baupflicht liegt auf der Hand: Weder ist eine Photovoltaikanlage auf in Zuge von Neubau oder Sanierung eine besonders große bürokratische Hürde, noch ist sie ein wesentlicher Treiber für Baukosten. Zusätzlich kann – bei Ausdehnung der Pflicht auf Gewerbe- oder Industriedächer – auch auf eine nicht unwesentliche Menge an sehr ausgedehnten Dächern mit Photovoltaikpotential zugegriffen werden. Faktoren, die allesamt zeitnah und mit großer Rechtssicherheit umsetzbar sind.
Fehlende Infrastruktur
Um den mit einer solaren Baupflicht geplanten Ausbau von Photovoltaikanlagen stemmen zu können wird allerdings die Schaffung der passenden Infrastruktur immer wichtiger. In Nordrhein-Westfalen tragen rund elf Millionen Dächer ein Potential von 68 Terrawattstunden sauberer Energie. Genutzt werden derzeit rund vier Terrawattstunden – also sechs Prozent. Mit dem aktuellen Leitungsnetz kann dieses Potential nicht genutzt werden. Um diese Diskrepanz abdecken und Photovoltaikanlagen gut integrieren zu können muss die Priorität aktuell wo anders liegen.
Priorität: Netzausbau
Um den Beitrag stemmen zu können, den solche Baupflichten zur Energiewende leisten, muss der Ausbau der Netzkapazität de facto in ganz Europa oberste Priorität genießen. Immer höhere Anteile an erneuerbaren Energien und weiterhin große Mengen an importiertem Strom aus fossilen Quellen laufen über die Leitungsnetze – die dafür nicht ausgelegt sind. Der wirklich treibende Faktor beim Ziel „100 Prozent erneuerbare Energien“ wird also die Infrastruktur. Auch in der Sun Contracting Gruppe verfolgt man die Schritte hier gespannt.