Bei der Klage der susensoftware GmbH gegen drei Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP AG am Landgericht Hamburg wird für morgen der Urteilsspruch erwartet. Bereits in der Vorverhandlung hatten die Richter angedeutet, in zwei von drei Punkten der Argumentation von susensoftware folgen zu wollen. Sollte dies geschehen, würde das Urteil die Position der Händler von gebrauchter Software in Deutschland spürbar stärken und Teile des Geschäftsmodells von SAP in Frage stellen.
"Konkret gehen wir dagegen vor, dass SAP es in seinen AGB zustimmungspflichtig macht, wenn die eigene Software weiter verkauft wird oder wenn neue Lizenzen von Dritten hinzugekauft werden, dass es die Nutzung der eigenen Software beim Kunden regelmäßig überprüfen darf und dass es den Kunden zwingt, die gesamte SAP-Software nur vom Konzern selbst warten zu lassen und auf Drittanbieter zu verzichten", sagt Axel Susen, Geschäftsführer der susensoftware GmbH.
Sollte das Urteil wie erwartet ausfallen, erwartet Susen einen spürbaren Anstieg des Handels mit gebrauchter Software. "Das bedeutet mehr Wettbewerb auf dem Markt für Büro- und Unternehmenssoftware", sagt Susen. "Kleinere Unternehmen könnten sich früher den Einstieg in professionelle Softwarelösungen leisten. Für SAP wird das kein existentieller Schlag, trotzdem dürfte es das aktuell übliche Preismodell des Konzerns in Frage stellen."
Weitere Hintergrundinformationen, Interviews und Statements zu dem Fall finden Sie in unserer Pressemappe unter [www.susensoftware.de/....
Am Freitag nach der Urteilsverkündung versenden wir dazu ebenfalls eine kurze Information.