In dem Gütetermin wurde auch erörtert, ob das Arbeitsgericht oder das Landgericht für die Klärung der Vorwürfe zuständig sei. Beide Parteien können dazu nun Stellung nehmen. „Uns ist ein zügiger Fortgang des Verfahrens wichtig“, sagte Geiger.
Zum Hintergrund: Sycor hat handfeste Anhaltspunkte dafür, dass Arineo sich bei der Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden unlauterer Mittel bedient hat. Aus diesem Grund hat der in Göttingen beheimatete IT-Dienstleister im September 2019 eine Klage gegen die Arineo GmbH in Deutschland eingereicht. Bereits im Juli 2019 hat der österreichische Ableger von Sycor eine Klage gegen die Arineo GmbH und die Arineo Austria GmbH in Österreich eingereicht.