Zudem schreibt die neue Verordnung dem Mobilfunkanbieter in Deutschland eine bessere Informationspolitik vor, die zu mehr Transparenz führen soll. Kunden müssen fortan regelmäßig über jede Änderung der Entgelte in den jeweiligen EU-Roaming-Tarifen und das Recht auf einen kostenlosen Tarifwechsel informiert werden.
Trotz aller positiv zu bewertenden Informationspflichten ist es für den Kunden empfehlenswert, sich auch weiterhin vor einem Auslandsaufenthalt genau über entstehende Kosten im Reiseland zu informieren. "Auch zukünftig sollten sich die Kunden vor jeder Reise über mögliche andere Auslands-Tarife des eigenen und anderer Mobilfunkanbieter informieren, die im Einzelfall günstiger sein können", lautet der abschließende Rat von Müller. Weitere Informationen hierzu sind im Roamingratgeber unter www.teltarif.de/roaming nachzulesen.