Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 611300

TESTROOM GmbH Kehrwieder 8 20457 Hamburg, Deutschland https://www.testroom.de/
Ansprechpartner:in Herr Michael Dunker +49 40 600800600
Logo der Firma TESTROOM GmbH
TESTROOM GmbH

Wichtige Gesetzesnovelle für Schuldner & Schuldnerberater: Zweite Insolvenzrechtsreform vom Bundesrat akzeptiert

Im Juni hat die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform den Bundesrat passiert. Das gibt anwaltlichen Schuldnerberatern und ihren Mandanten zukünftig mehr Spielraum, um in kürzester Zeit schuldenfrei zu werden

(PresseBox) (Hamburg, )
Schuldenfrei nach drei Jahren: Hoffnung für überschuldete Privathaushalte. Die zweite Insolventsrechtsreform soll es Schuldnern ermöglichen, bereits nach drei anstatt sechs Jahren einen wirtschaftlichen Neubeginn starten zu können. Voraussetzung ist hierbei, dass der Schuldner innerhalb von 36 Monaten mindestens 35% der Gläubigerforderungen tilgt und zusätzlich die Verfahrenskosten begleicht. Ein Ziel, das gerade in Verbindung mit sachkundiger Beratung durch Rechtsanwaltskanzleien wie http://www.schuldendirekthilfe.de durchaus realistisch ist. „Durch die zweite Insolventsrechtsreform sind wir in der Lage, unsere Mandanten tatsächlich noch effektiver und zeitnaher bei der Schuldenregulierung zu unterstützen, als es bisher der Fall war“, erklärt Rechtsanwalt Pegelow von Schuldendirekthilfe.de. Und auch für die Gläubiger hat die Gesetzesnovelle klare Vorteile: „Der Schuldner hat bei der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Zukunft einen realen Ansporn, um aus der Schuldenfalle hinauszukommen. Bereits bei Beantragung wird ihm auferlegt, einer adäquaten Arbeit nachzugehen oder sich glaubhaft um eine zu bemühen. So steigt die Chance für den Gläubiger, durch regelmäßige Raten sein Geld zuverlässig zurückzuerhalten“, so Rechtsanwalt Pegelow von http://www.schuldendirekthilfe.de. Die zweite Insolventsrechtsreform tritt für alle Verfahren in Kraft, die ab dem 1. Juli 2014 zur Beantragung kommen.

Konzertierte Aktion – im Interesse aller Beteiligten

Der Gesetzesnovelle kann eine wichtige Schlüsselrolle zukommen, wenn es um eine befriedigende Lösung für alle Beteiligten geht – nicht nur bei einer Privatinsolvenz, sondern insbesondere auch bei einer außergerichtlichen Einigung. Hilfreich ist in so einem Fall immer eine Rechtsanwaltskanzlei wie http://www.schuldendirekthilfe.de die als Vermittler zwischen dem Schuldner und den Gläubigern arbeitet. Entscheidend für den Erfolg eines Mandates ist fachliches Know-how aufgrund langjähriger Erfahrung in diesem Bereich und individuelle, auf den Einzelfall abgestimmte Beratung. Ziel ist eine außergerichtliche Lösung und Einigung für den Schuldner mit allen Gläubigern. Am Ende steht eine monatlich tragbare Rate für den Schuldner. Mit dieser Vorgehensweise konnten bereits Schuldenreduzierungen von bis zu über 65% erzielt werden – die zweite Insolventsrechtsreform wird die Situation für Schuldner in Zukunft noch aussichtsreicher gestalten.

Über Schuldendirekthilfe.de:

Diese Webseite ist die Web-Präsenz der Rechtsanwaltskanzlei Edmund Pegelow. Seit neun Jahren in der Hansestadt Hamburg niedergelassen und bundesweit tätig, haben sich Rechtsanwalt Edmund Pegelow und sein Team auf den Tätigkeitsschwerpunkt Schuldenregulierung spezialisiert, mit dem Ziel der Vermeidung von Privatinsolvenzen.



Kontakt:

Rechtsanwalt Edmund Pegelow
Brandsende 2-4
20095 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49(0)40-25 77 678-0
Fax: : +49(0)40-25 77 678-22
E-Mail: info@schuldendirekthilfe.de


Weitere Informationen unter http://www.schuldendirekthilfe.de

TESTROOM GmbH

|

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.