„Qualitätssicherung muss man leben!“, sagt Dipl.-Ing. Kay-Ebe Schnoor, der 2. Vorsitzender der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. sowie Obmann im Marketingausschuss der GIN ist. Er unterstreicht damit die Verantwortlichkeit jedes Unternehmers für gütesichernde Maßnahmen im eigenen Betrieb, die ihn ebenso wie jeden anderen Nagelplattenbinderhersteller betrifft. „Als Geschäftsführer eines mittelständischen Holzbaubetriebs hat es mich pflichtschuldigst zu interessieren, was auf meinem Werksgelände bei der Binderherstellung sowie auf von mir belieferten Baustellen bei der Montage geschieht. Damit die Statik jedes Dachtragwerks stimmt und die fachwerkartige Konstruktion, die regelmäßig in Form maßgenau vorgefertigter Binder verbaubereit geliefert wird, die vorgesehene Nutzungszeit des betreffenden Gebäudes überdauert, muss ich mich auch um Details wie die Bauteilanschlüsse kümmern“, führt Kay-Ebe Schnoor weiter aus. Damit in diesem sensiblen Bereich alles zueinander passt, hat die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte in enger Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (BVPI) praxisgerechte Anschlussdetails für die Montage weitgespannter Nagelplattenkonstruktionen erarbeitet; sie können auf der Website des BVPI eingesehen werden:
https://bvpi.de/fachinfo-bibliothek/technische-mitteilungen-tm/TM_06-018.pdf
Für sichere Dächer
Welchen Anforderungen gütegesicherte Nagelplattenbinderkonstruktionen nach GIN-Maßstäben grundsätzlich genügen müssen, erläutert der Obmann des Güteausschusses Dipl.-Ing. (FH) Ralf Stoodt: „Das Bauen mit dem Naturbaustoff Holz folgt eigenen Gesetzen. Das trifft selbstverständlich auch auf Tragwerkskonstruktionen aus Nagelplattenbindern zu. Zunächst muss ihre statische Bemessung den standortspezifischen Erfordernissen gerecht werden; das bedeutet, dass das montierte Dachtragwerk Druck-, Schub- und Zugkräfte, die auf die montierte Konstruktion einwirken, auf die Umfassungswände ableiten können muss. Ebenso von Bedeutung: Fällt aus irgendeinem Grund ein Binder aus, wird seine Funktion von den jeweils nebenliegenden übernommen. Diese Eigenschaft, die vor allem nach GIN-Maßstäben güteüberwachte Nagelplattenbinder-Dachtragwerke auszeichnet, bezeichnen wir als robust.“
Qualität erkennen
Damit ein Tragwerk aus Nagelplattenbindern Jahre und Jahrzehnte wie vorgesehen funktioniert, es derweil Wind und Wetter zuverlässig widersteht und die Eindeckung sicher trägt, wird die komplette Fertigungskette vom Eurocode 5 erfasst. Danach sind vom Holzverbindungsmittel über das Holz alle verwendeten Einzelteile wie auch die Verarbeitungsprozesse im Werk zu zertifizieren; für fachwerkartige Konstruktionen ist dabei die Konformität für jedes einzelne Tragglied sowie für das Dachtragwerk als Ganzes nachzuweisen. „Gefordert wird im Interesse maximaler Sicherheit der Konformitätsnachweis bis ins Detail. Grundlage für die statische Bemessung bilden dabei die europäischen Produktnormen für Nagelplatten und Nagelplattenbinder EN 14545 und EN 14250. Zusätzlich sind die Anwendungsnormen DIN 2000-4 und -6 zu beachten.“, erläutert Dipl.-Ing. (FH) Ralf Stoodt.
Entscheidende Kriterien
Letztlich hängt es vom verantwortungsbewussten Verhalten jedes Unternehmers ab, wie genau es seine Mitarbeiter im Arbeitsalltag mit der Erfüllung qualitätssichernder Anforderungen nehmen. Bei GIN-Mitgliedsunternehmen tragen dazu die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft bei, aus denen sich unter anderem folgende Qualitätsmerkmale güteüberwachter Nagelplattenkonstruktionen ergeben:
- Bauholz für Nagelplattenbinder von GIN-Mitgliedsbetrieben ist nach der Tragfähigkeit sortiert und entspricht DIN EN 14081-1. Das Baumaterial weist mindestens die Festigkeitsklasse C24 nach EN 338 auf. Gleiches gilt für Vollholz mit Keilzinkenstoß nach DIN EN 15497.
- Technische Trocknung des Holzes in GK0 und GK1 nach DIN 68800 ist für GIN-Mitglieder Pflicht. Die Holzfeuchte darf maximal 20 Prozent betragen, was chemischen Holzschutz überflüssig macht.
- Im Bereich der Knotenpunkte ist die Dickentoleranz der zu verbindenden Holzteile auf 1 mm beschränkt. Die Plattenlagetoleranzen der Nagelplatten betragen maximal 5 mm.
- Als Holzverbindungsmittel werden Nagelplatten eingesetzt, die DIN EN 14545 entsprechen. Zusätzlich ist für die Anwendung in Deutschland DIN 20000-6 zu beachten, oder die Nagelplatten müssen zusätzlich über eine Bauartgenehmigung bzw. - soweit noch gültig - über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik verfügen. Sie werden serienmäßig verzinkt; bedarfsweise stehen sie auch in Edelstahlausführung zur Verfügung.
GIN – Gütegemeinschaft und Interessenverband
Starke Verbindungen! Nach dieser Maxime handeln die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. für über 50 Hersteller und Verarbeiter von Nagelplatten und Nagelplattenprodukten: „Nagelplatten werden vor allem im Dach- und Wandbereich von Wohnhäusern, Supermärkten, Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen sowie für Brückenschalungen etc. als extrem belastbare Verbindungsmittel eingesetzt“, erläutert GIN-Geschäftsführer Thomas Schäfer. Das „RAL-Gütezeichen Nagelplattenprodukte“ führen alle Betriebe, die auch Mitglied der Gütegemeinschaft sind. Es umfasst die Herstellung von Nagelplattenprodukten und kann sich darüber hinaus auch auf die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen erstrecken. Das Gütezeichen Nagelplattenprodukte bürgt so für sichere, maßgenau hergestellte Verbindungen von Holzelementen mit einer Spannweite von bis zu 35 m sowie für die fachgerechte Montage gebäudespezifischer Tragsysteme von allerhöchster, dauerhafter Qualität.
Gemeinnützig und solidarisch unterstützt der GIN seine Mitgliedsfirmen in allen Fragen, die sich im Hinblick auf technisch vorbildliche und wirtschaftlich vorteilhafte Einsatzmöglichkeiten von Nagelplatten am Bau ergeben. Zugleich ist der Interessenverband Ansprechpartner und Auskunftsquelle für Architekten, Hausbauunternehmen, Bauämter, Zimmerei-, Dachdecker- sowie weitere Handwerksbetriebe, die Nagelplatten und Nagelplattenprodukte bei der Verwirklichung unterschiedlichster Bauvorhaben konstruktiv verwenden. 1982 gegründet, gehört der GIN der Verbändegemeinschaft FORUM HOLZBAU an, hat seinen Sitz in Ostfildern bei Stuttgart und wird von Jochen Meilinger (1. Vors.), Kay-Ebe Schnoor (2. Vors.) und Thomas Schäfer (Geschäftsführer) vertreten. Weitere wissenswerte Informationen über Nagelplatten und -produkte sowie über den GIN als Interessenverband finden sich im Internet auf www.nagelplatten.de