Die traditionelle Veranstaltung des Pfungstädter IT-Unternehmens ist bekannt durch die aktuelle und innovative Themenauswahl.
Ein Highlight in diesem Jahr war der Vortrag „Bring your own Device – Nützlicher Trend mit rechtlichen Hürden?“ von Herrn Rechtsanwalt Mark Oliver Kühn von RITTERSHAUS Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Herr Kühn ist regelmäßig Referent zu aktuellen IT- und datenschutzrechtlichen Themen und neben der laufenden Beratung großer und mittelständischer Unternehmen spezialisiert auf die juristische Gestaltung und Begleitung von IT-Projekten.
Anlässlich des diesjährigen thetakom.-Dialogs referierte er zu rechtlichen Fallstricken im Unternehmen und Lösungen für den Bereich "Bring your own Device (ByoD)". Über datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Besonderheiten hinaus verschaffte er dem Auditorium einen Überblick zu arbeitsrechtlichen sowie handels- und steuerrechtlichen Pflichten von Unternehmen im Zusammenhang mit ByoD. Ferner erläuterte er die rechtlichen Risiken und Konsequenzen für den Fall der Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben.
„Bring your own Device bekommt auf Grund ständig wachsender Anwender eine immer größere Bedeutung. Wir haben einen äußerst substanzvollen und gelungenen Vortrag gehört. Die Resonanz der Teilnehmer sprach für sich. Ich freue mich, dass wir Herrn Rechtsanwalt Kühn als Referenten für uns gewinnen konnten“, so thetakom.-Geschäftsführer Hans-Jürgen Raiß.
Informationen zum Vortrag und zu weiteren interessanten Themen finden Sie unter: www.thetakom-dialog.de und www.thetakom.de.