Die Vertreter des Runden Tisches waren sich einig, dass Schwimmfähigkeit, so wie sie im Thüringer Lehrplan definiert ist, im Bundesvergleich überaus anspruchsvoll ist. Insgesamt 15 Minuten am Stück schwimmen zu können, erfordere von Kindern und Jugendlichen einiges, sei aber notwendig, um möglicherweise lebensrettend zu sein, so Minister Goebel weiter. Ziel sei es daher, die Qualität des Unterrichts, der im Wesentlichen in Klassenstufe 3 der Grundschule stattfinde, zu halten und zu verbessern. Dazu solle die Lehrerfortbildung intensiviert und der Lehrplan flexibilisiert werden. Geprüft werde zudem, Schwimmunterricht schon früher zu ermöglichen. Auch müssten an den weiterführenden Schulen die Möglichkeiten des Schwimmunterrichts erweitert werden.
Die Vertreter des Sports regten außerdem eine intensivere Zusammenarbeit von Vereinen und Schulen an. Viele Sportlehrer würden sich auch in Sportvereinen engagieren. Das dabei erworbene Know-how käme auch den Schulen zu Gute. Aber auch die Vereine würden profitieren. Auf der Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Sportverein könne man neue Formen der Zusammenarbeit finden. "Die Gespräche des Runden Tisches zur Schwimmfähigkeit werden daher fortgeführt", so Minister Goebel abschließend.
In jedem Jahr ertrinken deutschlandweit mehr als 300 Menschen. Häufigste Ursachen sind Leichtsinn und mangelnde Schwimmfähigkeit. Angesichts der in diesem Zusammenhang immer wieder laut werdenden Kritik auch am Schwimmunterricht in der Schule untersuchte das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien im Jahr 2005 die Schwimmfähigkeit der Schüler im Freistaat. Demnach erreichen rund zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler die im Lehrplan definierte Schwimmfähigkeit, ein Drittel erreichen diese nicht. Nur sieben Prozent der Schüler schaffen dabei weniger als 25 Meter.