Maßnahmen im ‚Klimaschutz-Sofortprogramm‘ der Bundesregierung sehen aktuell weitgehende Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Im Entwurf hierzu heißt es:
„Die Anforderungssystematik des GEG und das Wirtschaftlichkeitsgebot werden im Hinblick auf Klimafolgekosten modernisiert und zur Zielerreichung werden auch wirksame Mindesteffizienzanforderungen an Bestandsgebäude aufgenommen“.
Das erst Ende 2019 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz soll demnach bereits Anfang 2022 überprüft und grundsätzlich novelliert werden.
Seminarinhalt bilden die wichtigsten Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes verbunden mit den daraus resultierenden Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten. Die neu aufgelegten Regelungen des aktuellen Fördersystems werden thematisiert und anhand von Beispielen erläutert.
Der Entwurf des deutlich ambitionierteren Anforderungsprofils des GEG 2022 wird eingebettet in einen Erwartungshorizont dargelegt.
Ziel des Seminars ist die grundsätzliche Vermittlung der Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes, des aktuellen Förderprogramms BEG und der zu erwartenden Änderungen resultierend aus einem neuen GEG 2022 mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis.
Im Seminar lernen Sie, wie Sie das Gebäudeenergiegesetz anwenden, welche neuen Förderungen bestehen und was sich ab 2022 ändern wird!