Während der Corona-Pandemie mussten Unternehmen und Finanzinstitute neue Wege finden, um Geschäfte abzuwickeln. Das hat die Digitalisierung des globalen Handels beschleunigt. Die Unternehmen erkannten schnell die Vorteile des digitalen Dokumentenaustauschs, um den Geschäftsverkehr aufrechtzuerhalten, Prozesse zu rationalisieren und Kosten zu senken.
Vor allem bei der Liquiditätssicherung bieten digitale Finanzierungsinstrumente nachhaltige Vorteile. Insbesondere durch den Verkauf von Forderungen lässt sich die in den Forderungen gebundene Liquidität freisetzen und das damit verbundene Zahlungsrisiko eliminieren. Das Reverse Factoring bei der Lieferantenfinanzierung basiert ebenfalls auf dem Verkauf von Forderungen. Die Begebung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens eliminiert zudem das sogenannte Veritätsrisiko, bei dem der Schuldner Einreden geltend macht, die aus dem Liefervertrag abgeleitet werden, oder bei dem Störungen aufgrund von Mehrfachabtretungen oder Betrug entstehen.
Übertragbare und nicht übertragbare Forderungen
Zwei Arten von Forderungen werden unterschieden: solche, die übertragbar sind – also negoziierbare Instrumente wie zum Beispiel Wechsel –, und solche, bei denen dies nicht der Fall ist. Dazu zählen etwa Rechnungen. Übertragbare Instrumente begründen eine eigenständige Zahlungsverpflichtung, die nicht aufgrund eines Streitfalls zwischen den Geschäftsparteien aufgehoben werden kann. Übertragbare Instrumente werden durch Indossament übertragen, nicht negoziierbare Instrumente hingegen durch Abtretung. Dafür müssen die Parteien eine entsprechende Abtretungsvereinbarung abschließen.
Der Wechsel stellt die perfekte Synthese aus Zahlungs- und Finanzierungsinstrumenten dar und beinhaltet intrinsisch das Konzept eines Smart Contract, da Rechte und Pflichten aus dem Wechselgesetz abgeleitet werden. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit dem bereits genannten unwiderruflichen Zahlungsversprechen bei Reverse-Factoring-Verträgen von Bedeutung. Denn es kann durch einen Sola- oder Eigenwechsel ersetzt werden. Eine unterschiedliche Ausgestaltung und ein zusätzlicher Abtretungsvertrag sind nicht mehr erforderlich.
Cybersicherheit und digitale negoziierbare Instrumente
Digitale Wechsel bieten im Gegensatz zu ihren Vorgängern aus Papier den Vorteil, dass sie zusätzliche Informationen wie zum Beispiel Rechnungsdaten einschließen. Damit kann sichergestellt und nachgewiesen werden, dass Wechsel auf tatsächlichen Handelsgeschäften beruhen. Digitale negoziierbare Instrumente sorgen für die lang geforderte Verbindung von physischer und finanzieller Wertschöpfungskette.
Jedoch entstehen neue digitale Risiken, besonders bei der Cybersicherheit. Die Quantentechnologie liefert die notwendige Sicherheitstechnik, um sich gegen den Missbrauch durch Quantencomputing zu schützen. Zukunftssichere Supply-Chain-Finance-Lösungen auf Basis digitaler negoziierbarer Instrumente bauen auf dieser neuen Quanten-Cybersicherheitstechnik auf.
Ausblick auf den papierlosen Handel
Die Transformation in digitale negoziierbare Instrumente (DNI) erweckt die Vorteile durch besondere Rechtssicherheit und einfache Übertragung von negoziierbaren Instrumenten zu neuem Leben. Die Internationale Handelskammer geht davon aus, dass der papierlose Handel in den G7-Ländern bis 2026 zusätzliche Exporte in Höhe von 267 Milliarden US-Dollar im Vergleich zu den Basisprognosen schaffen könnte.
Im Jahr 2023 wird das Vereinigte Königreich als erstes G7-Land spezielle Rechtsvorschriften für elektronische Handelsdokumente einführen. Frankreich, Deutschland und die USA wollen diesem Beispiel folgen.n einen Wechsel zu verwenden, mit Nein geantwortet haben, am Ende des Workshops bereit, den digitalen Wechsel zu verwenden. Ein beeindruckendes und motivierendes Ergebnis!
von Markus Wohlgeschaffen 30. August 2023
Markus Wohlgeschaffen hat den Originalbeitrag für das Finance Magazin geschrieben.
Das Original finden Sie hier.