Monate an Arbeit liegen hinter allen Beteiligten: Sie haben konzipiert, entwickelt, geprüft und immer wieder optimiert. Jetzt ist sie endlich abgeschlossen: Die erfolgreiche Zertifizierung nach BSI TR-03153. Erhalten hat sie die gemeinsam entwickelte cloud-basierte TSE der Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST und der Deutschen Fiskal. Auf ihrem Weg zum BSI-Zertifikat begleitet wurden die beiden Unternehmen dabei durch die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT), die die Cloud-Lösung auf die Anforderungen der TR-03153 hin geprüft und einen entsprechenden Bericht zur Vorlage beim BSI erstellt hat. Nach eingehender Prüfung hat die Behörde das TR-Zertifikat nun – und damit pünktlich zum Ende der Nichtbeanstandungsfrist – erteilt.
Die erfolgreiche Zertifizierung belegt, dass die TSE-Cloud die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die Forderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) angemessen erfüllt. „Wir freuen uns und sind stolz, dass unsere komplett neue Lösung auf modernster technologischer Basis als erste zertifizierte TSE-Cloud an den Markt geht. Als Ergänzung zur Hardware-Lösung ermöglichen wir so eine von vielen Kunden gewünschte, technologieoffene Umsetzung des Kassengesetzes“, sagt Dr. Kim Nguyen, Geschäftsführer von D-TRUST GmbH. Bei der Fiskal Cloud handelt es sich um eine TSE-Lösung für auf Windows und Linux basierende Systeme, die es unabhängig vom Ort des Kassensystems ermöglicht, alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs zu protokollieren und elektronisch zu signieren. Damit einher geht gleichzeitig ein geringerer Installations- und Wartungsaufwand, da Einzelumrüstungen vermieden werden und notwendige Anpassungen nur einmal zentral in der Cloud umgesetzt werden müssen.
Freude über die abgeschlossene Zertifizierung herrscht auch auf Seiten TÜViT’s. „Da das Produkt die erste cloudbasierte TSE-Lösung ist, die sich bei uns im Zertifizierungsprozess befunden hat, war das Projekt auch für uns zunächst Neuland. Umso zufriedener sind wir, dass alle Tests erfolgreich durchgeführt und der Zeitplan bis zum 30. September eingehalten werden konnte“, so Dirk Kretzschmar, Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik GmbH.
Wurde durch die KassenSichV zunächst gefordert, dass alle Aufzeichnungssysteme ab Januar 2020 über eine zertifizierte TSE verfügen, gab das Bundesministerium für Finanzen (BMF) Unternehmen in Form der Nichtbeanstandungsregelung für die Umsetzung noch einmal Zeit bis Ende September. Angesichts der aktuellen Corona-Situation gewähren alle Bundesländer bis auf Bremen unter bestimmten Bedingungen einen weiteren Aufschub bis zum 31. März 2021. TÜViT bietet Herstellern von Kassensystemen die gesetzlich geforderte Prüfung nach TR-03153 auch weiterhin an und begleitet sie entlang des gesamten Zertifizierungsprozesses.