Betrachtung von Umweltaspekten "Von der Wiege bis zur Bahre"
Stärker als die Vorgängerversion fordert die neue ISO 14001:2015 eine Identifizierung und Bewertung von Umweltaspekten, die sämtliche Phasen eines Produktes oder einer Dienstleistung berücksichtigen. Von der "Wiege bis zur Bahre" lautet die Lebenszyklusbetrachtung, mit der sich Unternehmen verstärkt auseinandersetzen müssen. Der ausschließliche Fokus auf den Unternehmensstandort oder die Begrenzung des Umweltmanagementsystems allein auf die Produktionsphase reichen nicht mehr aus. Vielmehr gilt es für Unternehmen, weitere typische Abschnitte eines Dienstleistungs- oder Produktlebensweges wie Rohstoffgewinnung, Gebrauch und Entsorgung in die Lebenszyklusbetrachtung ihrer Produkte einzubinden. Wie detailliert die Analyse in den einzelnen Phasen sein muss, hängt davon ab, inwieweit das Unternehmen auf diese Einfluss nehmen kann.
Unternehmen können hierbei auf vorhandene Informationen im eigenen Unternehmen zugreifen und auch von Lieferanten Informationen über die zugelieferten Produkte und Dienstleistungen anfordern. Dabei reichen gegebenenfalls Informationen, die bereits für behördliche oder andere Zwecke erstellt wurden, wie zum Beispiel im Rahmen der REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) oder im Rahmen von Verpflichtungen zur Entsorgung in Verkehr gebrachter Verpackungsabfälle.
Das Ermitteln und Bewerten von Umweltaspekten
Auch das Ermitteln und Bewerten der Umweltaspekte muss sich zusätzlich an der Lebenswegbetrachtung orientieren. Des Weiteren haben Unternehmen die Aufgabe, das Risiko in Verbindung mit Gefahren und Chancen zu analysieren. Das bedeutet, dass ein Unternehmen auf Grundlage der Bewertung der Umweltaspekte das Risiko, dass eine negative (Gefahr) oder positive (Chance) Umweltauswirkung auftritt, bestimmen muss. Hilfreich zur Bewertung des Risikos können zum Beispiel sogenannte "black lists" oder "white lists" sein. Darin werden jeweils kritische beziehungsweise unproblematische Stoffe, Verfahren und gegebenenfalls auch Produktionsverfahren und Herkunftsländer etc. aufgeführt. Die FSC-Zertifizierung oder der Blaue Engel können hier ebenfalls berücksichtigt werden.
Ansprechpartner im Unternehmen und die nächsten Arbeitsschritte
Die Entscheidung, ob es im Rahmen der Lebenswegbetrachtung Änderungen - zum Beispiel in den Einkaufsrichtlinien oder den Entwicklungsvorgaben - geben wird, hat direkte Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse der Organisation. Daher ist die Initiative der obersten Leitung unerlässlich. Die neue Version der ISO 14001 unterstreicht in dieser Hinsicht die Verantwortlichkeit der Führung. Diese wird sich natürlich auf das im Unternehmen vorhandene Know-how stützen. Wenn es bereits ein Managementsystem nach ISO 14001:2004 gibt, kann dem Umweltmanagementbeauftragten eine wichtige beratende und koordinierende Rolle zukommen.
Einbinden verschiedener Abteilungen
Unverzichtbar für die effektive Umsetzung der Lebenswegbetrachtung ist das Integrieren aller betroffenen Abteilungen wie dem Einkauf und der Entwicklungsabteilung. TÜV Rheinland empfiehlt, darüber hinaus die gesetzlichen Beauftragten aus den Bereichen Abfall, Gewässerschutz und Immissionsschutz einzubinden, da zu ihren Aufgaben auch das "Hinwirken" auf die Einführung weniger umweltbelastender Verfahren gehört. Im Rahmen von regelmäßigen Besprechungen/Workshops sollten Schwerpunktthemen ermittelt und bearbeitet werden. Die wichtigsten Ergebnisse sind intern zu kommunizieren und in die verbindlichen Abläufe zu integrieren. Typischerweise sind die Verfahrensanweisungen vom Entwicklungsprozess über den Einkaufsprozess bis hin zum Logistikprozess und Vertrieb anzupassen oder gegebenenfalls neu zu beschreiben.
Weitere Informationen über die verschiedenen Anforderungen der neuen ISO 14001:2015 und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Interessierte auf der TÜV Rheinland-Seite unter www.tuv.com/iso14001-revision.