Dass es nicht zu mehr Unfällen kommt, führt Thomas Pfaff auf das ausgereifte Prüfwesen zurück. „Die gesetzlichen Vorgaben zu den Prüfinhalten sind in den letzten Jahren umfangreicher und anforderungsgerechter geworden“, so der Experte. „Der Gesetzgeber hat hier die Weiterentwicklung der Technik und der Sicherheitseinrichtungen in Gebäuden berücksichtigt.“ Demnach wird bei älteren Aufzügen nach einem umfangreichen Katalog überprüft, ob sie von dem Stand der Technik abweichen und ob sich daraus Risiken im Betrieb des Aufzugs ergeben. Liegen diese vor, muss der Betreiber durch Umbau oder organisatorische Maßnahmen für Abhilfe sorgen. Auch die sogenannten aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen werden neuerdings bei den Prüfungen untersucht. So muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass ein Feuerwehraufzug mit einer vorhandenen Brandmeldeanlage, Entrauchung oder Notstromversorgung eines Gebäudes ordnungsgemäß zusammenwirkt. „Dieses Zusammenwirken der einzelnen technischen Einrichtungen eines Gebäudes ist im Ernstfall lebenswichtig“, so Pfaff.
Typische Problemstellen insbesondere bei älteren Aufzügen sind für die Experten zum Beispiel unbündiges Anhalten des Fahrkorbs in der Etage, was zu einer Stufenbildung führt, aber auch verschlissene Tragseile, mangelhafte Sicherheitseinrichtungen oder nicht funktionierende Türverriegelungen. „Häufig funktioniert auch der Notruf nicht“, so Pfaff. „Innerhalb von 30 Minuten muss bei einem Steckenbleiben die Befreiung eingeleitet werden. Das ist nur möglich, wenn im Fall des Falles die Notrufanlage zuverlässig funktioniert“, so der Experte. Betreiber und Nutzer sollten auch auf abgelaufene oder nicht vorhandene Plaketten achten. Denn seit 2015 gibt es für Aufzüge eine „Plakettenpflicht“. Demnach muss jeder geprüfte Aufzug einen gut sichtbaren Hinweis auf die nächste fällige Prüfung aufweisen.
Ein vorschriftsmäßig betriebener Aufzug mit Personenbeförderung muss in Deutschland jährlich durch eine zugelassene Überwachungsstelle, wie zum Beispiel TÜV Rheinland, geprüft werden. Dabei werden durch speziell ausgebildete und erfahrene Sachverständige unter anderem Notrufsystem, Notfallplan, Notbefreiungsanleitung, Fahrverhalten, Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Schutzmaßnahmen und die Funktion der Schacht- und Fahrkorbtüren einer intensiven Prüfung unterzogen. Bei einer akuten Gefährdung durch gefährliche Mängel wird der Betreiber des Aufzuges aufgefordert, diesen sofort stillzulegen und erst nach Reparatur und erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb zu nehmen.