Grenzwerte für Abgasausstoß einhalten
Beim Verbrennen gibt Holz neben CO2 auch Staub und Kohlenmonoxid ab. Deshalb hat der Gesetzgeber strenge Grenzwerte für den Abgasausstoß festgelegt. Neu in Betrieb genommene Öfen und Kamine müssen ab 1. Januar 2015 die Stufe 2 der Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhalten. „Kunden sollten den Verkäufer gezielt danach fragen, ob das Gerät die Vorgaben einhält“, rät Reiner Verbert. Allerdings: Auch der beste Ofen nützt nichts, wenn das Brennholz feucht ist. Nur trockenes Brennmaterial ermöglicht eine gute Energieausbeute und geringe Emissionen.
Vor Einbau Schornsteinfeger konsultieren
Alle Öfen im Handel müssen die CE-Kennzeichnung tragen, die anerkannte Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland vergeben. Es besagt, dass das Gerät die Europäische Norm EN 13240 erfüllt, welche die Anforderungen an Kaminöfen in Bezug auf Herstellung, Leistungsvermögen und Sicherheit festlegt. Vor dem Kauf eines Ofens empfiehlt Reiner Verbert die Beratung durch einen Schornsteinfeger. Dieser weiß, ob sich der ausgewählte Ofen für den vorhandenen Schornstein eignet. Vor Inbetriebnahme ist die Abnahme durch einen Schornsteinfeger ohnehin Pflicht.