Polizei kann Strafe verhängen
Blockiert beispielsweise ein Musikfan nachweislich einen Einsatzwagen, kann das teuer werden. Die Polizei kann für eine solche Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängen – egal, ob die Musik aus der Anlage kommt oder Kopfhörer benutzt werden. Bei einem Unfall können unter Umständen Haftpflicht- und Kaskoversicherung beim „tauben“ Verursacher Regressansprüche geltend machen.
Spätschäden des Gehörs möglich
Grundsätzlich gilt: Wer als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer unterwegs ist, sollte immer auf das Tragen von Kopfhörern oder das Hören von übermäßig lauter Musik verzichten. TÜV Rheinland-Experte Hans-Ullich Sander: „Abgesehen von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs drohen bei permanenter Extrembeschallung dauerhafte Spätschäden des Gehörs.“