Hohe Anforderungen ans Material
TÜV Rheinland prüft, ob bestehende Gasgeräte und Heizkessel von Herstellern auch für den Wasserstoffbetrieb geeignet sind. Da Wasserstoff einen geringeren Brennwert als das derzeit hauptsächlich verwendete Erdgas besitzt, müssen die Geräte einen stärkeren Gasfluss ermöglichen können. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Wasserstoff nicht entweichen kann. „Wasserstoff ist das kleinste aller Atome. Bei einigen bisher bewährten Materialien wie beispielsweise Dichtungen kann zu viel des leicht entzündlichen Stoffes austreten und explodieren“, erklärt Reimbold. Hersteller können ihre Geräte bei TÜV Rheinland prüfen lassen, das entsprechende Zertifikat erteilt der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
Betriebssichere letzte Meile
Auch Energieversorger können die Expertise des unabhängigen Prüfdienstleisters in Anspruch nehmen. So untersuchen die Fachleute, welche Materialien für den Wasserstofftransport vom Verteilernetz zum Heizgerät – auf der sogenannten letzten Meile – geeignet sind. Hier messen unter anderem H2-Spürgeräte, ob Wasserstoff aus Rohren und Ventilen entweicht. „Bei unseren Prüfungen liegt der Wasserstoffanteil derzeit bei 20 Prozent. Wir müssen Erfahrungen sammeln und erhöhen den Anteil zukünftig stufenweise. Letztlich wollen wir Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb mit reinem Wasserstoff schaffen“, sagt Reimbold.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/wasserstoff bei TÜV Rheinland.