Die LED-Nachrüstlampe kann in Scheinwerfern verwendet werden, in denen bisher nur H7 Halogenlampen verwendet werden durften. Damit ist eine legale Umrüstung von Halogenlampe auf LED-Lichtquelle mit einfachen Mitteln möglich. „Die Umrüstung wäre sonst nur durch den kostenintensiven Austausch des gesamten Scheinwerfers möglich“, erklärt Fabian Stahl, Leiter des Lichtlabors von TÜV Rheinland in Berlin.
Da es bis heute keine internationalen Vorschriften für nachrüstbare LED-Lichtquellen zum Einbau in Fahrzeugen gibt, stimmte TÜV Rheinland zunächst die gesetzlichen und prüfungsrelevanten Anforderungen mit Lumileds und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Hintergrund: Sowohl die Lichtausstrahlung als auch die Sockelform der H7-LED unterscheiden sich von einer H7-Halogenlampe. Daher hat das KBA die Anwendung der austauschbaren H7-LED durch einen sogenannten Verwendungsbereich innerhalb der Allgemeinen Bauartgenehmigung beschränkt. Damit ein Fahrzeug in den Verwendungsbereich aufgenommen werden konnte, mussten die Scheinwerfer mit der H7-LED Nachrüstlampe die KBA-Anforderungen erfüllen und auch der Einbau in das Fahrzeug problemlos möglich sein.
Prüfungen für unterschiedliche Fahrzeugtypen
Als vom KBA autorisierter technischer Dienst, hat das Expertenteam Lichttechnik von TÜV Rheinland in seinem Photometrie-Labor Scheinwerfer verschiedener Fahrzeugtypen gemäß UN(ECE)-Regelung Nr. 112 vermessen. Zudem prüften die Fachleute den Einbau der H7-LED an mehr als 30 Fahrzeugmodellen unterschiedlicher Hersteller. Dabei wurde die mechanische und elektrische Kompatibilität bestätigt. „Da es bisher keine internationalen Vorschriften für eine H7-LED gibt, standen die Kollegen vom Lichtlabor in Berlin vor der Herausforderung, alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen mit dem KBA abzustimmen sowie die umfangreichen Prüfungen im vorgegebenen Zeitrahmen vorzunehmen. Das ist unserem erfahrenen Expertenteam für Lichttechnik in Zusammenarbeit mit dem KBA und Lumileds reibungslos gelungen – und das in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum“, sagt der globale Geschäftsfeldleiter Engineering & Homologation Holger Hütz.
Das TÜV Rheinland Expertenteam erstellte auf Basis aller Messungen und den Einbauprüfungen einen Prüfbericht, der dem KBA für eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach §22a StVZO vorgelegt wurde. Die Fahrzeugtypen, deren Scheinwerfer die Anforderungen erfüllten, sind als Verwendungsbereich im Prüfbericht genau definiert und der Einsatz der Philips Ultinon Pro6000 H7-LED Nachrüstlampe in diesen Fahrzeugen durch das KBA erfolgreich freigegeben. Verbraucherinnen und Verbraucher können eine ausführliche Liste der zugelassenen Fahrzeugmodelle auf der Produktwebsite des Herstellers einsehen. „Dank der weitreichenden Kompetenz des TÜV Rheinland, insbesondere im Bereich Lichttechnik haben wir die Allgemeine Bauartgenehmigung unserer H7-LED effizient und schnell erreicht. Autofahrende in Deutschland können jetzt bei einer Vielzahl von Fahrzeugmodellen und allein durch einen einfachen Lampenwechsel an ihren Halogenscheinwerfern auf das hellere und sicherheitsgeprüfte Licht der Philips Ultinon Pro6000 H7-LED umsteigen“, Geert van Bockstal, Vorsitzender der Geschäftsführung von Lumileds Germany and Vice President of Operations for Lamps and Accessories.
Weitere Informationen zu Services rund um Lichttechnik unter www.tuv.com/lichttechnik bei TÜV Rheinland.