Schutzvorkehrungen treffen und Schadstoffe bereinigen
Abwasser und Heizöl erfordern bei Überschwemmungen oft eine aufwendigere Sanierung. Gutzeit: „In überfluteten Kellern können nicht ausreichend verankerte Öltanks aufschwimmen, das Wasser-Heizöl-Gemisch dringt dann in die Bausubstanz ein. Die Beseitigung sollte nicht Laien überlassen werden, denn Öl darf auf keinen Fall in die Umwelt gelangen.“ Um Folgeschäden zu vermeiden, empfiehlt das Umweltbundesamt dennoch Sofortmaßnahmen, die Hochwassergeschädigte selbst durchführen können. „Sie sollten beispielsweise Schlammansammlungen entfernen, bevor sie zu einer betonharten Schicht abtrocknen“, so der Experte. Gutzeit rät, bei allen Maßnahmen und Arbeiten entsprechende Schutzkleidung wie geeignete Handschuhe, Einweganzüge und Atemmasken zu tragen.
Luftfeuchtigkeit durch technische Trocknung reduzieren
Gegenstände oder Bodenbeläge wie Teppiche und Baustoffe wie Putze, die nicht innerhalb von 48 Stunden getrocknet werden können, werden besser entsorgt beziehungsweise abgeschlagen. „Sind die belasteten Schlämme und Gegenstände beseitigt, sollten die Betroffenen umgehend Trocknungsmaßnahmen für die Wände und die Bausubstanz einleiten“, empfiehlt der Experte. Ventilatoren, Kondensations oder Adsorptionstrockner verhindern, dass Schimmelpilze wachsen oder sich Infektionen ausbreiten. „Im Einzelfall ist es sinnvoll, nach den Entsorgungsarbeiten feuchte oder ölgeschädigte Oberflächen zu desinfizieren, um Keime abzutöten. Die Wahl der Desinfektionsmaßnahmen sollte dem Fachmann überlassen bleiben, damit aus dem biologischen nicht ein chemisches Problem wird“, sagt Volker Gutzeit.