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TÜV SÜD: Nachrüsten schützt vor Aussperren

Umweltzone: Städte verschärfen Regeln ab 2010

(PresseBox) (München, )
Seit drei Jahren heißt es in vielen deutschen Großstädten: Einfahrt nur mit Feinstaubplakette! In einer ersten Stufe wurden dafür die bekannten grünen, gelben und roten Plaketten ausgegeben - freie Fahrt in die Innenstadt gab es bisher überall für grün und gelb. Ab Januar 2010 startet mancherorts die nächste Stufe Umweltzone. Am schärfsten wirkt sich das in Berlin und Hannover aus. Dort dürfen dann nur noch Autos mit grüner Plakette in die Umweltzone einfahren. Betroffen sind hauptsächlich die mehr als sechs Millionen Dieselfahrzeuge bundesweit. Ein generelles Aus also für ältere Selbstzünder? Nicht ganz, sagen die Experten von TÜV SÜD, denn viele Fahrzeuge können nachgerüstet werden. Der Tipp: Bis Ende des Jahres gibt es staatliche Förderungen.

Städtevergleich: Die Regelungen für die Umweltzonen werden von deutschen Großstädten sehr unterschiedlich gehandhabt, was die Übersicht über die aktuelle Lage erschwert. Die Einfahrtsbeschränkung via Farbplakette wurde zu ganz unterschiedlichen Zeiten gestartet. Und auch bei der schrittweisen Verschärfung gehen die Kommunen eigene Wege. Den schärfsten Einschnitt gibt es ab dem kommenden Jahr in Berlin und Hannover. Dort dürfen bereits in Stufe 2 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Innenstadt. In Frankfurt am Main gilt ab 2010 auch die Stufe 2 - dort allerdings dürfen gelb und grün ins Zentrum. In München startet die gleiche Form der Stufe 2 erst im Oktober 2010. Nur mit grüner Plakette in die City gilt am Main ab 2012 und an der Isar voraussichtlich ab Oktober 2012. Ganz aktuell hat die Stadt Stuttgart angekündigt, dass bereits ab 1. Juli 2010 Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in die Umweltzone einfahren dürfen - anderthalb Jahre früher als ursprünglich geplant. Wie die Änderungen in den einzelnen Kommunen gehandhabt werden, erfährt man am besten auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt.

Farbenlehre: Die Plaketten gibt es in grün, gelb und rot - je nach Schadstoffgruppe des Fahrzeugs. Dabei gibt die Farbe nur Auskunft über die Einstufung des Autos. Aktuell darf man noch mit allen oder mindestens mit gelb und grün in die Umweltzonen einfahren. Das ändert sich im kommenden Jahr. Dazu Hans-Werner Wormer, Fahrzeugexperte bei TÜV SÜD: "Ab Neujahr tritt in einigen Städten die zweite Stufe der Umweltzone ein. Dann dürfen beispielsweise in Berlin und Hannover nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in den Innenstadtbereich." Am meisten betroffen sind Dieselfahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 und 3 und im besonderen Selbstzünder, die bereits auf Euro 3 umgerüstet wurden - zum Erhalt der gelben Einfahrterlaubnis.

Feinstaubplakette: Generell bekommen alle Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser eine grüne Plakette - sie fallen in die Schadstoffgruppe 4. Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 3 - Euro 3 - bekamen bisher eine gelbe Plakette. Die meisten dieser Autos können mit einem so genannten geschlossenen Rußpartikel-Filtersystem nachgerüstet werden - dafür gibt es grün auf die Scheibe. Das wird sogar steuerlich gefördert. Es gibt aber Euro-3-Diesel, die nicht nachgerüstet werden können. Für solche Fahrzeuge kann in der Regel eine einjährige Ausnahmegenehmigung erwirkt werden. Dieselfahrzeuge, die bereits mit einem offenen Rußpartikel-Filtersystem von Euro 2 auf 3 - sprich von rot auf gelb - nachgerüstet wurden, dürfen zukünftig nur noch in Härtefällen in den Innenstädten bewegt werden - beispielweise wenn das Auto beruflich benötigt wird und die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Ansonsten heißt es einen neuen, umweltfreundlichen Wagen kaufen für die Innenstadt. Das gilt ab dem kommenden Jahr vielerorts auch für Besitzer von Fahrzeugen mit roter oder ohne Plakette. Ob für den Selbstzünder ein Partikelfilter zur Verfügung steht, muss im Einzelfall geprüft werden. "Das machen unsere Experten in jedem TÜV SÜD Service-Center", sagt Wormer. Einen ersten Anhaltspunkt liefert auch die Internet-Datenbank www.feinstaubplakette.de.

Schadstoffgruppen: Die Einstufung von Euro 1 bis Euro 4 erfolgt nach der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In den alten Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 1. Oktober 2005) sind sie im Feld "zu 1" (Fahrzeug und Aufbauart) zu finden. Relevant sind Ziffer 5 und 6. Sie ergeben die Emissionsschlüsselnummer. In den neuen Papieren steht die Nummer an der 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1.

Steuerbonus: Bereits seit April 2007 gibt es für Dieselfahrzeuge, die zwischen Januar 2006 und noch bis Jahresende mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden, einen befristeten Steuerbonus von 330 Euro. Dazu der Kfz-Experte: "Weil damit in erster Linie der Feinstaubausstoß älterer Fahrzeuge ins Visier genommen wurde, gibt es die Ermäßigung nur für Autos, die vor 2007 zugelassen wurden." Und für noch mehr Umweltschutz: Besitzer von Selbstzündern ohne Filter müssen seit April 2007 und noch bis März 2011 generell 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum mehr an den Fiskus zahlen. "Umrüsten lohnt sich also in jedem Fall", sagt Wormer.

Filterzuschuss: Seit August können Nachrüster auch einen Zuschuss von 330 Euro erhalten - ohne Einfluss auf die steuerliche Erleichterung. Auch dafür gilt: Der Diesel muss vor 2007 erstmals zugelassen worden sein und nachgerüstet wurde zwischen August 2009 und 31. Dezember 2009.

Anträge dazu können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden.

Ausnahmeregelung: In vielen Städten gibt es Sonderregelungen. Beispielsweise Schwerbehinderte mit einem Ausweis und eingetragenem Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" dürfen auch ohne Plakette in die Umweltzone fahren. Auch Oldtimer sind von der Regelung befreit, sobald sie ein H-Kennzeichen haben. Auch für Zwei- und Dreiräder braucht man keine Plakette. Einschränkung: Quads und Trikes müssen als "Motorrad" oder "land- und forstwirtschaftliche Maschine" zugelassen sein. Achtung: Anwohner von Umweltzonen sind nicht von der Plaketten-Pflicht befreit. Das gilt auch für Pendler, Umzugswagen, Handwerkerfahrzeuge oder solche mit ausländischer Zulassung. Auch hier gilt: Über Ausnahmeregelungen sollte man sich am besten bei der Stadt erkundigen.

Lohnt die Umrüstung? Auch für Besitzer von Benzinern, beispielsweise Youngtimern, ist Umrüsten manchmal eine Möglichkeit. Einfach beim Hersteller nachfragen, ob ein geregelter Katalysator zum Nachrüsten zur Verfügung steht. Damit gibt's dann die grüne Plakette.

Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de/...
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