Datenschutz ist Pflicht. Das BDSG schreibt u. a. vor, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wenn personenbezogene Daten wie Kundendaten oder Arbeitnehmerdaten automatisiert verarbeitet werden und ab zehn Personen mit der Verarbeitung dieser Daten ständig beschäftigt sind. Zum Datenschutzbeauftragten darf laut § 4f BDSG nur jemand bestellt werden, der fachkundig und zuverlässig ist. Das heißt, dass nur ernannt werden darf, wer umfangreiches Wissen im Bereich Datenschutz vorweisen kann und nicht in Interessenkonflikt zu anderen Aufgaben steht, für die er im Unternehmen verantwortlich ist. "Leider gibt es sehr viele Unternehmen, die sich noch gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben und die keinen Datenschutzbeauftragten haben. Andere wiederum haben ihn bestellt, aber nicht ausbilden lassen, so dass er nur formell bestellt wurde", sagt Rainer Seidlitz, Leiter Strategische Geschäftseinheit IT & Internet, TÜV SÜD.
Unternehmen sind aber immer mehr gefordert, Datenschutzrichtlinien umzusetzen. Dabei müssen kurzlebige technische und rechtliche Rahmenbedingungen in einem verlässlichen Datenschutzkonzept umgesetzt werden. Wegen der schnellen Änderungen ist die Aus- und Weiterbildung des internen Datenschutzbeauftragten zwingend notwendig. TÜV SÜD bietet über die TÜV SÜD Akademie verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen an, die dem Datenschutzbeauftragten helfen, das richtige Wissen zu erlangen und dieses gezielt auf die Anforderungen im Unternehmen anzupassen.
Viele Firmen verfügen jedoch nicht über die personellen Mittel, um einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten zu ernennen und auszubilden.
Um die gesetzlichen Anforderungen dennoch gewährleisten zu können, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten. TÜV SÜD besitzt auf diesem Gebiet hohe Fachkenntnis und Praxiserfahrung und kann Unternehmen umfassend in puncto Datenschutz betreuen. Zudem besteht dadurch kein Interessenkonflikt durch andere Aufgaben im Unternehmen und die neutrale Position hilft dabei, zwischen Geschäftsleitung, Abteilungen, Betriebsrat und Mitarbeitern zu vermitteln. Die Kosten sind zudem transparent und kalkulierbar, da keine weiteren Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen anfallen.
"Unternehmerischer Datenschutz sollte vor allem als Qualitätsmerkmal verstanden werden. Datenschutz stärkt die Position eines Unternehmens gegenüber Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Aufsichtsbehörden. Das Vertrauen in die Kompetenz - auch im Umgang mit sensiblen Daten - kann sich im Wettbewerb sogar als entscheidender Vorteil erweisen", ergänzt Seidlitz.
Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzbeauftragter, bietet der TÜV SÜD unter www.tuev-sued.de/externer-dsb sowie unter www.tuev-sued.de/akademie_de an. Anfragen per Mail an rainer.seidlitz@tuevsued.de.