Voraussetzungen beim Wohngeld sind vielen Bürgern unklar
Erst im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber eine Reform des Modells „Wohngeld“ vollzogen. Und das im Sinne der Bürger. Nachdem im Jahr 2008 rund 640.000 deutsche Haushalte Wohngeld bezogen, waren es im Jahr darauf bereits mehr als eine Millionen Haushalte. Ein beachtlicher Anstieg. Wobei sich dieser auch mit den steigenden Mieten in den vergangenen Jahren insgesamt erklären lässt. Die erst 2009 eingeführte Heizkostenkomponente wurde Anfang 2011 wieder außer Kraft gesetzt.
Deutlicher Anstieg der bewilligten Gelder
Im Jahr 2010 investierte der Staat nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gut 1,8 Milliarden Euro in diesem Bereich. Damit haben sich die Zahlungen im Vergleich zum Jahr 2008 (750 Millionen Euro) mehr als verdoppelt. Von 2008 bis 2010 legte der durchschnittlich ausgezahlte Anspruch auf Wohngeld um 37 Euro auf nun 125 Euro zu.
Viele verschiedene Zielgruppen für Wohngeld
Vorgesehen ist Wohngeld als so genannter „Mietzuschuss“ oder „Lastenzuschuss“ nicht nur für Erwerbstätige mit geringerem Einkommen. Auch Studierende, Schüler oder Auszubildende können vielfach einen Anspruch geltend machen. Als Empfänger ausgeschlossen sind jedoch alleinstehende Personen, die sich in der Erstausbildung befinden.
Ansonsten haben unter anderen Empfänger von Sozialgeld, ALG II, Altersgrundsicherung, Empfänger von Erwerbsminderungs-Leistungen und Personen einen Anspruch, die Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz allgemein oder im Speziellen zum Lebensunterhalt erhalten. Im Einzelfall kann ein Anspruch auch für Asylbewerber infrage kommen.
Einkommen, Haushaltsgröße und weitere Voraussetzungen
Relevant für die Antragsprüfung und die Festlegung des jeweiligen Wohngeld-Anspruchs sind verschiedene Faktoren. Neben dem gesamten Familieneinkommen der im Haushalt lebenden Personen sind Angaben zur Zahl der Familienangehörigen im Haushalt und die individuelle Mietsumme (alternativ die finanzielle Belastung durch Eigenheime oder Eigentumswohnungen) zu machen.
Behörden verlangen umfassende Auskünfte zu Lebensumständen
Nur wenn diese Angaben von der prüfenden Stelle als glaubhaft beurteilt werden, folgt die Wohngeld-Bewilligung. In diesem Kontext muss neben dem Wohngeld-Antrag auch eine Vermieterbescheinigung mit Angaben zur Miet-Zusammensetzung und der Wohnungsgröße eingereicht werden. Im Falle des Lastenzuschusses sind Finanzierungs-Unterlagen vorzulegen. Weiterhin sind Verdienstbescheinungen des Arbeitgebers einzureichen oder Einkommensnachweise bei selbständiger Tätigkeit.
Bei Empfängern von Sozialleistungen verlangt die Wohngeldbehörde die Vorlage von Bescheiden der Bundesagentur für Arbeit oder anderer staatlicher Stellen. Einzelfall-abhängig sind Rentenbescheide, Schüler- und Studierenden-Nachweise, BAföG-Bescheide, Schwerbehindertenausweise und Unterhalts-Dokumente vorzulegen. Gibt es Vermögen oder erwirtschaften Antragsteller Kapitalerträge, müssen auch hierzu Angaben gemacht werden. Ein zu hohes Eltern-Einkommen kann bei Schülern und Studierenden zum Wegfall des Anspruchs führen.