Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis, die eine Durchlaufkühlung in Abhängigkeit von bestimmten Umweltbedingungen zulässt, gewährleistet einen umfassenden Schutz der Elbe. Daher hat Vattenfall - wie auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg - im Frühjahr 2013 Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2013 eingelegt, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde. Eine Entscheidung des BVerwG über die Revision steht noch aus.
Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Kraftwerk Moorburg ab
Kraftwerk darf bis zur endgültigen Entscheidung Durchlaufkühlung nutzen
Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis, die eine Durchlaufkühlung in Abhängigkeit von bestimmten Umweltbedingungen zulässt, gewährleistet einen umfassenden Schutz der Elbe. Daher hat Vattenfall - wie auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg - im Frühjahr 2013 Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2013 eingelegt, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde. Eine Entscheidung des BVerwG über die Revision steht noch aus.