„So sind die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Bedenken des europäischen Regulierergremiums BEREC definitiv in keiner Weise ausgeräumt worden. Ebenso blieben die im laufenden Verfahren geäußerten deutlichen Kritikpunkte von Bundeskartellamt und Monopolkommission nahezu unberücksichtigt. Im Gegenteil: Es kann aufgrund der neuen Regelungen sogar zu einer weiteren Reduzierung der Ausbaumöglichkeiten für die Wettbewerber kommen“, erläutern Dr. Albers, Grützner und Heer. Diesbezügliche Anfragen aus dem Kreis des BNetzA-Beirats an die Bundesnetzagentur laufen derzeit. Zudem wurden die Marktteilnehmer erst nach der Notifizierung von der BNetzA zur Stellungnahme aufgefordert. Die Einbeziehung der Stellungnahmen und der Bewertung durch die Bundesnetzagentur sollten in jedem Falle von der EU-Kommission geprüft und berücksichtigt werden können.
Schon im April dieses Jahres hatten sich 25 Verbände an die EU-Kommission gewandt und Bedenken gegenüber einem neuen Technologiemonopol deutlich gemacht. Jetzt haben sich nochmals insgesamt 30 deutsche und europäische Organisationen und Verbände aus verschiedensten Wirtschaftsbereichen an Brüssel gewandt, damit langfristig notwendige Ziele nicht durch eine Fixierung rein auf den Planungszeitraum bis 2018 und eine Versorgung mit lediglich 50 Mbit/s konterkariert werden. Die Unterzeichner sind fest davon überzeugt, dass hierfür eine Weiterentwicklung der Breitbandstrategie und ambitionierte Ziele weit über 2018 hinaus definiert werden müssen. Nur so sei es möglich, Zwischenschritte auf diesem Weg dahingehend zu bewerten, ob sie nachhaltigen Zielen dienen oder diese behindern.
Einstweilen droht nicht nur Gefahr für den Giganetz-Ausbau durch Regulierungsmaßnahen, die einseitig auf die Erreichung kurzfristiger Ziele fokussiert sind, sondern auch durch politische Maßnahmen wie die kürzlich vorgenommene Änderung der Förderrichtlinie. „Vectoring soll nun sogar beim Ausbau von Gewerbegebieten Vorrang bekommen, obwohl der Bedarf für Glasfaser bis zum Unternehmen – FTTB – mit einem 1 Gbit/s symmetrisch festgestellt und eine entsprechende qualitative Ausbauförderung genehmigt worden ist. Der Bundeswirtschaftsminister ist aus Sicht der Verbände daher aufgefordert zu erklären, wie dies verhindert werden soll“, so die Geschäftsführer von BREKO, BUGLAS und VATM.
„Wir haben es sehr begrüßt, dass die EU-Kommission aufgrund der zu befürchtenden schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen ein Phase-2-Verfahren eingeleitet hatte. Auch die neuerliche Notifizierung der BNetzA bedarf einer sorgfältigen Prüfung in einem sog. Phase-2-Verfahren unter Berücksichtigung der Tragweite der Entscheidung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Rahmen der Digitalisierung. Wir möchten ein deutliches Signal für eine vorausschauende Politik und für deutlich langfristigere und ambitioniertere Ausbauziele setzen, die auch Leitlinie für die Entscheidungen nationaler Behörden sein müssen“, unterstreichen die Geschäftsführer Dr. Albers, Grützner und Heer.