Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 964103

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) Frankenwerft 35 50667 Köln, Deutschland http://www.vatm.de
Ansprechpartner:in Frau Maria Schlechter +49 221 3767718

VATM-Pressestatement zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur für die künftige Regulierung der "letzten Meile"

(PresseBox) (Köln, )
Der VATM begrüßt das heute von der Bundesnetzagentur vorgelegte Eckpunktepapier für die künftige Regulierung der „letzten Meile“ ausdrücklich. Der Regulierer hat damit die zentrale Diskussion angestoßen, wie Glasfasernetze erfolgreich ausgebaut werden können und wie der Wettbewerb auf diesen Netzen so gesichert werden kann, dass Unternehmen und Bürger zukünftig bestmöglich versorgt sind.

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V., äußert sich zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur für die künftige Regulierung der „letzten Meile“ wie folgt:

„Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt die richtigen Zukunftsfragen. Mit ihrem heute veröffentlichten Eckpunktepapier für die künftige Regulierung der „letzten Meile“ hat der Regulierer einen klugen Schritt für den Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland getan und damit die dringend notwendige Diskussion angestoßen. Mit der später folgenden Regulierungsverfügung gegenüber der in diesem Bereich marktmächtigen Telekom werden die Weichen für den Zugang zu den neu entstehenden Glasfasernetzen gestellt, deren Leitungen direkt bis in das Gebäude (FTTB) bzw. in die Wohnung der Endkunden (FTTH) reichen.

Der VATM lobt ausdrücklich diesen Schritt der Regulierungsbehörde, denn in Anbetracht der weitreichenden Konsequenzen ist eine ausführliche Diskussion auch mit den Marktteilnehmern dringend geboten. Die verantwortliche Beschlusskammer 3 hat in ihrem Papier die richtigen Fragen aufgeworfen, die es nun im Sinne eines beschleunigten und möglichst eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbaus im Wettbewerb zu beantworten gilt. Dazu zählt, ob freiwillige Zugangsangebote („Open Access“) zum Glasfasernetz der Telekom eine Lockerung der Regulierung rechtfertigen und die BNetzA z. B. zukünftig als Schiedsrichter und Marktbeobachter agiert, der dann möglicherweise nur noch im Missbrauchs- und Streitfall eingreifen muss. Der VATM befürwortet das Prinzip des diskriminierungsfreien, offenen Netzzugangs sowie den Vorrang kommerzieller Vereinbarungen, die bereits zwischen den Wettbewerbern der Telekom vielfach im Markt geschlossen wurden und für Verbraucher und Wirtschaft Anbietervielfalt und leistungsfähige Dienste bedeuten.

Auch über neue Wege bei der Entgeltgenehmigung möchte die Beschlusskammer diskutieren. Der vom VATM seit Jahren geforderte Zugang zur umfangreichen Leerrohrinfrastruktur der Telekom wird nun ebenfalls vom Regulierer zur Diskussion gestellt. Die Erfahrungen beim Glasfaserausbau in führenden anderen europäischen Ländern, wie z. B. Spanien, Portugal und Frankreich, haben hier gezeigt, dass der erleichterte Zugang zu den vielen tausend Kilometern Leerrohren der Ex-Monopolunternehmen einer der entscheidenden Hebel für eine schnelle Gigabit-Versorgung ist.

Letztlich müssen wir gemeinsam ehrlich die Frage beantworten: Wie können Glasfasernetze erfolgreich ausgebaut und dabei der Wettbewerb auf diesen Netzen so gesichert werden, dass Unternehmen und Bürger zukünftig bestmöglich versorgt sind?“

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.