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VATM-Statement zu Vectoring-Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur

(PresseBox) (Köln, )
Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entscheidungsentwurf zum Antrag der Telekom auf den Exklusivausbau der Hauptverteiler-Nahbereiche mit Vectoring veröffentlicht. Nachfolgend übersenden wir Ihnen eine erste Stellungnahme von VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner zu dem Entscheidungsentwurf. Eine detailliertere Analyse folgt kurzfristig in den nächsten Tagen.

Statement von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM:

„Aus unserer Sicht ist der heute vorgestellte Entscheidungsentwurf zu Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler kein fairer Kompromiss. Das für den Wettbewerb zentrale Recht auf Entbündelung wird im Rahmen dieser Regulierungsentscheidung erstmals in der Geschichte des Wettbewerbs im Telekommunikationsbereich gegen eine Investitionszusage des regulierten Unternehmens aufgegeben. Und dies obwohl sich die Telekom weder rechtsverbindlich zu einem Ausbau von 50 Mbit/s noch zu einem auch nur annähernd flächendeckenden Ausbau bis 2018 verpflichtet hat. Sie soll mit der Entscheidung grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, Vectoring im Nahbereich im Monopol einzusetzen.

Der Entwurf der Regulierungsverfügung schützt das Technologiemonopol der Telekom sehr weitgehend. Eine dynamische Entwicklung der Investitionen durch Wettbewerber bleibt weitgehend unberücksichtigt. So sollen allein der heutige Tag und die Mehrheit der heute mit VDSL ausgebauten Kabelverzweiger (KVz) ausschlaggebend sein für die Frage, wer bis 2018 den Nahbereich mit Vectoring-Technologie erschließen darf. Mit dem Entscheidungsentwurf werden Hunderte von Kabelverzweiger, die bereits von Seiten der Wettbewerber in die Vectoring-Liste eingestellt und damit für Investitionen in den Breitbandausbau bereits vorgemerkt sind, nicht mehr berücksichtigt. Damit sichert der Entwurf nicht einmal den Status Quo der verbindlich zugesagten Breitbandinvestitionen der Wettbewerber.

Während der Ausbau durch die Wettbewerber bis 31. Mai 2016 verbindlich angekündigt  und  bereits bis 31.12.2017 abgeschlossen sein muss, gilt für die Telekom ein solches Ultimatum nicht, was die Investitionsmittel aus den ländlichen Bereichen abzieht und sogar die Investitionen der Wettbewerber in Fördergebieten gegenüber der Telekom erschwert. Die Regeln zu Ausbauverpflichtungen im Nahbereich wirken sich damit insgesamt einseitig zu Lasten der Wettbewerber aus.

Ganz überwiegend wird mit diesem Entscheidungsentwurf der VDSL-Ausbau im Nahbereich gefördert – entweder durch Telekom oder in wenigen Fällen durch Wettbewerber. Die Bundesminister Dobrindt und Gabriel hatten noch vergangene Woche beim IT-Gipfel betont, dass  die 50 Mbit/s-Versorgung in 2018 nur ein Zwischenziel sei. Das Ziel der Bundesregierung massiver Investitionen aller Wettbewerber und eines schnellstmöglichen weiteren Glasfaserausbau mit FTTB/FTTH, also bis ins Gebäude oder den Endkunden, wird mit diesem Entscheidungsentwurf nicht erreicht. So wird weiter in erste Linie auf das kupferbasierte Netz und nicht die zukunftsorientierte Glasfaser gesetzt.“

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