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Anteile an Altfonds: Steuerfreiheit fällt Ende 2017 weg

(PresseBox) (Bonn, )
Bei der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 wurden die Besteuerungstatbestände ausgeweitet. Für Wertsteigerungen von Investmentanteilen, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, wurde ein unbefristeter Bestandsschutz eingeführt. Das heißt, dass beim Verkauf dieser Alt-Fondsanteile für Wertsteigerungen niemals eine Steuer fällig werden sollte. Dieser Bestandsschutz wird nunmehr im „Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung“ (InvStG) beseitigt.  

Die grundlegenden Änderungen des InvStG mit weitgehend geänderten Regeln für Erträge bis 2017 bzw. ab 2018 erfordern eine Trennung der Erträge. Um ein länger andauerndes Nebeneinander zu vermeiden, wird nun noch geregelt, dass Erträge, die unter dem alten Recht entstanden sind, zwingend nach den Besteuerungsregelungen des alten Rechts erfasst werden. Hierfür werden gesetzlich Zuflusszeitpunkte fingiert, getrennt nach ordentlichen und außerordentlichen Alterträgen bzw. nach Substanzbeträgen (§ 56 Abs. 7 bis 9 InvStG).  

Hinweise, wie ganz gezielt Steuern gespart werden können, bietet der Informationsdienst Steuerzahler-Tip. Er erscheint seit über 39 Jahren im VSRW-Verlag und bietet dem Leser monatlich im Umfang von 12 Seiten DIN A 4 in allgemein verständlicher Form aktuelle Steuerinformationen aus Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung.  

Der Verlag für Steuern, Recht und Wirtschaft versorgt zahlreiche bundesdeutsche GmbHs sowie deren Steuer- und Rechtsberater mit Informationen, die für die erfolgreiche Führung einer GmbH wichtig sind. Zum Medien-Portfolio gehören Zeitschriften, Informationsdienste, Bücher und Software. In all diesen Medien bemüht sich der Verlag, die fachlichen Informationen in einer auch für rechtliche und steuerliche Laien verständlichen Form zu vermitteln.

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