Die 45°-Querstreben der Maste bestehen aus Vollmaterial. Zusätzlich befinden sich auf einer Seite waagrechte Querverstärkungen desselben Durchmessers. Die Maste sind dadurch gut besteigbar.
Die Maste haben ein einfaches Kippgelenk als Aufbauhilfe am Fuß, siehe Abbildung. Lieferung erfolgt komplett mit einer ALKO-Winde mit 500 Kg Zugkraft, Seil sowie universellem Bodenstück zum Aufschrauben oder Einbetonieren (siehe Abbildungen). Das Kopfstück hat unten Platz für einen Antennenrotor und enthält zwei Gleitlager passend für 1,5 Zoll-Rohre. Im Lieferumfang ist ferner ein Oberlager (Druck-Kugellager) enthalten. Ein kurzes, einfaches Drehrohr wird kostenlos beigelegt. Es handelt sich dabei um ein einfaches Stahlrohr ohne Festigkeitsnachweis, geeignet für leichte Antennen.
In Deutschland ist je nach Landesbauordnung in der Regel für 'Bauwerke' ab 10m Höhe eine Baugenehmigung erforderlich. Ohne Baugenehmigung dürfen deshalb fest installierte Maste in der Regel in Deutschland nicht auf 12m Höhe ausgefahren werden. Durch entsprechendes Einhängen der Seile kann jedoch eine Höhenbegrenzung auf 10m und somit legaler Betrieb erreicht werden; durch die jetzt größere Überlappung der einzelnen Segmente nimmt die Biegesteifigkeit der Maste natürlich zu.
Nur vorübergehend aufgestellte Maste sind keine 'Bauwerke', eine Baugenehmingung ist deshalb nicht erforderlich.
Alternativ liegt eine statische Berechnung vor, wenn eine Baugenehmigung beantragt werden soll.