Die Konstruktion, der Bau und der Betrieb von Kranen, Hebezeugen und Fördermitteln fordern die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien als unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten.
Unsere Aus-und Weiterbildungen im Kranbereich richten sich an Kransachverständige, Kransachkundige, Konstrukteure von Krananlagen, Fertigungsleiter und Montageleiter für die Herstellung von Kranen. Darüber hinaus an Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte sowie an Einkäufer eines Kranbetreibers.
Krane und Hebezeuge werden heute in allen Wirtschaftsbereichen und in den unterschiedlichsten Einsatzfällen erfolgreich eingesetzt. Damit dies möglich wurde haben die Hersteller in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Kranarten konzipiert. Das fängt beim kleinen Handhebezeug an und geht bis zu Tragfähigkeiten von 3000 t (und mehr) oder bis zu Ausladungen von ein paar hundert Metern. Sie finden Anwendung als Hebehilfen zur ergonomischen Unterstützung bei ungünstigen Arbeitssituationen, beim Transport von gefährlichen Gütern (z. B. feuerflüssige Massen), bei Einsätzen in gefährlichen Bereichen (z. B. Explosionsschutz), Heben in hohe Höhen (z. B. Windkraftanlagen) oder auch beim Heben von Personen.
Um in all diesen Fällen einen ständig sicheren Transport zu ermöglichen ist es unabdingbar diese Krane und Hebezeuge ordnungsgemäß zu bedienen, regelmäßig zu warten und vorschriftenkonform zu prüfen.
Die notwendigen Prüfungen (Prüfung nach der Montage, vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrende Prüfungen) werden in der Betriebssicherheitsverordnung zwingend gefordert.
Hilfestellung für all diese Aufgaben erhalten alle interessierten Personen auf/in den Fachtagungen, Workshops, Ausbildungen und Lehrgängen zur Thematik Krane und Hebezeug beim Haus der Technik e.V. in Essen. Zu bestimmten Veranstaltungen werden auch besondere Qualifikationen (z. B. Geprüfte Befähigte Person) nach erfolgreichem Abschluss (Prüfung) ausgestellt. Diese werden häufig von Auftraggebern zum Nachweis einer entsprechenden Qualifikation verlangt.
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können.
Das Haus der Technik verfügt im Bereiche Krane über eine Qualifizierungsstelle zur Qualifizierung von Personen, anerkannt von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS). Das Angebot umfasst Schulungen einschließlich Prüfungen zum geprüften und qualifizierten Prüfsachverständigen und zur befähigten Person in unterschiedlichen Arbeitsbereichen.
Welche Themen werden im Kranbereich angeboten?
Welche Zielgruppen werden angesprochen?
Das Haus der Technik bietet im Kranbereich zahlreiche Veranstaltungen an. Wir bilden Sie zum Prüfsachverständigen für die Prüfung von Krananlagen aus und auch zum Kransachkundigen (Befähigte Person/Krane).
Speziell für den Offshore-Bereich gibt es die Ausbildung zum Prüfsachverständigen für Offshore-Krane und zur befähigten Person (Kransachkundiger) für Offshore-Krane.
Weitere Schwerpunkte unseres Weiterbildungsangebotes liegen in den Bereichen Flurförderzeuge und Teleskopstapler, Erdbaumaschinen und Radler sowie Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen.
Ausbildern und Einsatzleitern von Kranführern bietet das Haus der Technik die Möglichkeit, das notwendige theoretische Fachwissen zu erlangen, um zukünftig selbst fachgerechte Aus- und Weiterbildungen durchzuführen.
Auch eine Ausbildung zum geprüften Kranführer – mit umfassendem Praxisteil als firmeninterne Schulung vor Ort beim Betreiber kann organisiert werden.
Für die verschiedenen Krantypen gibt es spezielle Veranstaltungen, wie z. B. Fachtagung Turmdrehkrane, Fachtagung Ladekrane, Fachtagung Brücken- und Portalkrane, Fachtagung Fahrzeugkrane, Fachtagung Handbetriebene Krane, Fachtagung Kraftgetriebene Hubwerke, Fachtagung Lastaufnahmemittel, Einsatz von (Groß) Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen.
Unsere große Tagung: Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen findet jährlich in Essen, München, Hamburg und Berlin statt. Hier wechseln stets aktuelle Themen, Z.B. Seile.
Sie finden hier ebenfalls ausgewählte Schwerpunktthemen für Krananlagen, wie z. B. Umbau und Modernisierung von Kranen, Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Krane, Neue Berechnungsgrundlagen für Krane, Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen, Bau und Betrieb von Krananlagen, Explosionsschutz an Hebezeugen, Sichere Steuerung an Krananlagen - von der EN 954-1 zur EN ISO 13849, Intensivseminar zur praktischen Anwendung der EN 13001 - Berechnung von Brücken- und Portalkranen.
Warum Sie an unseren Veranstaltungen für Krane teilnehmen sollten
Welche Qualifikation ist für die Prüfung von Kranen erforderlich?
- Wir bilden Sie erfolgreich zum Kransachverständigen und zum Kransachkundigen aus.
- Sie erhalten eine wichtige Zusatzqualifikation, um Krane prüfen zu dürfen.
- Sie können das erlernte Wissen sofort im Betrieb umsetzen.
- Kompetente Fachreferenten vermitteln Ihnen den neuesten Wissensstand.
- Wir helfen Ihnen, Unfälle zu vermeiden.
- Wir tagen vor Ort, auch in Ihrer Nähe.
- Attraktive Veranstaltungsorte wie München, Hamburg, Berlin, Lindau, Timmendorf, Bad Wiessee haben wir für Sie ausgewählt.
Richtlinien und Vorschriften für Krane
Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wurde in der Vergangenheit durch sicherheitstechnische Anforderungen in Unfallverhütungsvorschriften, Technische Güte- und Lieferbedingungen (TGL) und Regeln der Technik, durch Prüfungen (Prüfzuständigkeiten)vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Mit den europäischen Richtlinien ergab sich auch für Krane eine neue Vorschriftensituation.
Europäische Richtlinien und deren nationale Umsetzung sind seit 1995 die gesetzliche Grundlage für Bau und Konstruktion sowie Betrieb von Kranen. Durch diese Richtlinien soll ein Raum ohne Grenzen und damit der Abbau von Handelshemmnissen gewährleistet werden. Auch diese Richtlinien unterliegen ständigen Veränderungen.
Unterschiedliche Krantypen stehen für die vielfältigen Aufgaben zur Verfügung:
Ortsfeste Krananlagen
- Brücken- und Portalkrane
- Ausleger- und Drehkrane
- Wandlaufkrane
- Schwenkarmkrane
- Schienenlaufkatzen
Ortsveränderliche Krane
- Lkw-Ladekrane (Lkw-Anbaukrane)
- Fahrzeugkrane
- Turmdrehkrane
- Derrickkrane
- Kabelkrane
Bei den heutigen Krankonstruktionen ist die Anwendung umfangreicher Vorschriften vorgeschrieben, wie z. B.
- Berechnung – EN 13001
- Elektrische Ausrüstung – EN ISO 60204-32, EN 13135-1 + 2
- Steuerungen EN 954 bzw. EN ISO 13849
- Ladekrane – EN 12999
- Fahrzeugkrane – EN 13000
- Turmdrehkrane – EN 14439
- Hubwerke – EN 14492-2
- Lose Lastaufnahmemittel – EN 13155
- Brücken- und Portalkrane – EN 15011
- Handbetriebene Krane – EN 13157
- Zugang – EN 13857
- Stellteile und Steuerungen – EN 13557
Des Weiteren unterliegen Krane beim täglichen Einsatz Beanspruchungen, die zu Verschleiß und Abnutzung führen. Um einen sicheren Betrieb weiter zu gewährleisten, müssen die Krane wieder auf den notwendigen sicherheitstechnischen Stand gebracht werden.
Ein weiterer wichtiger Faktor sind die laufenden Betriebskosten, die insbesondere bei älteren Anlagen deutlich erhöhen im Laufe der Betriebszeit. Durch Umbau oder Modernisierungen können die Betriebskosten wesentlich reduziert werden. Durch eine Modernisierung der Krananlage kann auch gleichzeitig der Einsatzbereich erweitert und Transportvorgänge optimiert werden.
Häufig wird dabei vergessen, dass bei diesen Umbauten oder Modernisierungen für die geänderten Teile/Bereiche/Komponenten sicherheitstechnische Anforderungen zu beachten sind.
Wie wird man Prüfsachverständiger für Krane?
Wie wird man Kransachkundiger?
In unseren Kran-Schulungen erlangen Sie das notwendige Rüstzeug für diese Ausbildungen.
Das Training zum Kransachkundigen ist 3 tägig und schließt mit einer Prüfung ab(UVV Krane).
Zur Ausbildung zum Prüfsachverständigen, benötigen Sie unseren 1-wöchigen Lehrgang für die Ausbildung zum Prüfsachverständigen für Krane und Hebezeuge.
Auch hier findet mehrmals im Jahr eine Schriftliche Prüfung auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung statt, um die Sachkunde nachzuweisen. Die Voraussetzungen dazu erläutern wir Ihnen gerne.
Schauen Sie bitte auch unter: www.krananlagen-info.de