Der Rückerwerb der eigenen Aktien wird durch ein von der Drillisch AG beauftragtes Kreditinstitut im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 5 (Handelsbedingungen) der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt. Dies bedeutet insbesondere, dass die Drillisch AG Aktien nicht zu einem Kurs erwerben wird, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des höchsten unabhängigen Angebots auf dem regulierten Markt, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Jedenfalls wird der Erwerbspreis nicht um mehr als 10 % über oder unter dem Mittelwert der Schlusskurse der Drillisch-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien liegen. Ferner wird die Drillisch AG an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem regulierten Markt, auf dem der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt zu dem Zweck, diese zur Finanzierung etwaiger Akquisitionen von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zu verwenden. Auch eine spätere Einziehung oder eine erneute Veräußerung dieser Aktien an Dritte gegen Barzahlung ist nicht ausgeschlossen.
Der Rückkauf wird über die Börse durchgeführt werden. Alle Rückkäufe werden spätestens sieben Börsenhandelstage nach ihrer Durchführung auf der Website der Drillisch AG (www.drillisch.de) bekannt gegeben.