Übungsseminar Industriebau Rechenverfahren nach Abschnitt 7 und DIN 18230-1
Webcode: UDS37
Ziel
Die Muster-Industriebaurichtlinie regelt als Technische Baubestimmung die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten. Dabei bedient sie sich im Verfahren nach Abschnitt 7 des Rechenverfahrens nach DIN 18 230-1. Mit diesem werden die zulässigen Flächen und Anforderungen an die Bauteile für die Brandbekämpfungsabschnitte bestimmt.
Vorteil der Anwendung des Verfahrens nach Abschnitt 7 ist, dass durch die Ermittlung der tatsächlichen thermischen Belastung für die Konstruktion eine risikogerechte Auswahl von brandschutztechnischen Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Allerdings ist gerade die Bestimmung der nutzungsspezifischen Brandbelastung häufig die Schwierigkeit bei der praktischen Anwendung des Verfahrens.
Ziel des Seminars ist es, vorhandenes Wissen in der Anwendung des Verfahrens nach Abschnitt 7 der Industriebaurichtlinie zu vertiefen und anhand von Übungen zu festigen.
Aus dem Inhalt
Einführung – MIndBauRL 2000 : MIndBauRL 2019
MIndBauRL Stand 2019 – Die Änderungen im Einzelnen
- Begriffe (Geschoss, Ebene, Brandbekämpfungsabschnitt etc.)
- Allgemeine Anforderungen (Lage, Zugänglichkeit, Löschwasser, Rettungswege)
- Grundsätze der Nachweise
- Zusammenhang MIndBauRL – DIN 18230-1
Anwendung der DIN 18230-1:2010-09
- Brandlastermittelung – Rechengang und Übungsbeispiele (Erfassung der Brandlasten: allg. Vorgehensweise und Beispiele, Übungsbeispiele, Dokumentation)
- Berechnung tä und erf tF nach DIN 18 230 (Wärmeabzugsfaktor w, Umrechnungsfaktor c, Grundlagen der Sicherheitsbetrachtung)
- Einbindung der Berechnungsergebnisse in das Verfahren nach Abschnitt 7 MIndBauRL
- Übungsbeispiele unter Anleitung des Referenten und Diskussion der Ergebnisse
Dipl.-Ing. Erhard Arnhold
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie Prüfingenieur für Brandschutz, Weimar
Abschluss
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Vertiefung
Eine grundsätzliche Einführung in die Industriebaurichtlinie erfolgt im Seminar „Industriebaurichtlinie - Möglichkeiten und Praxisbeispiele mit Abschnitt 6 und 7“.
Zusätzliche Informationen
Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der Richtlinie 'Brandschutzbeauftragte' vfdb 12-09/01:2020-12 geeignet.