Die beauftragte Person für Medizinprodukte nach § 10 MPBetreibV
Das Medizinprodukterecht sieht für die Anwendung von Medizinprodukten Pflichten und Voraussetzungen für das Anwendungspersonal vor. Die Medical Device Regulation (MDR) sowie das neue Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und die dazu vorliegenden Verordnungen, z. B. die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), konkretisieren diese Anforderungen.
In unserem eintägigen Seminar erfahren Sie Ihre Pflichten, die sich aus den medizinprodukterechtlichen Vorgaben ergeben, und welche Konsequenzen sich daraus praktisch für den Betrieb der Medizinprodukte ableiten lassen. Sie verinnerlichen die notwendigen Maßnahmen zur vorgabenkonformen Umsetzung in der Praxis. Praktische Hinweise helfen Ihnen dabei, Ihre tägliche Arbeit mit Medizinprodukten vorschriftsmäßig zu bewältigen.
Ziel der Weiterbildung
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Konsequenzen und Auswirkungen des gültigen Medizinprodukterechts als Gerätebeauftragte* von Medizinprodukten professionell einzuschätzen und rechtssicher damit umzugehen.
Darüber hinaus strahlen Sie durch fundiertes Wissen zur praktischen Umsetzung der medizinprodukterechtlichen Vorgaben die Souveränität aus, um Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten überzeugend durchzusetzen und ggfs. anzuleiten.
Sie erhalten außerdem Sicherheit in der Einhaltung dieser Vorgaben gemäß MDR, MPDG und MPBetreibV.