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Event ID: 49970

TAE – Technische Akademie Esslingen e.V. An der Akademie 5 73760 Ostfildern, Deutschland http://www.tae.de

Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Aktuelle Vorgaben in Planung und Ausführung praxisorientiert umsetzen

Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten neue gesetzliche Standards für die bauliche Energieeffizienz und die Anlagentechnik in Gebäuden. Novellierungen in den Jahren 2023 und 2024 haben zu weiteren Änderungen geführt. Erfahrungen mit der konkreten Umsetzung des Gesetzes und der Übergangszeiten sind in der Praxis häufig nur begrenzt vorhanden. Bei Bauherren und Planungsbeteiligten besteht zudem große Unsicherheit darüber, wie sich die Gesetzgebung auf Neubau, Umbau oder Modernisierungen auswirkt und wie die damit verknüpften Förderprogramme im Projektverlauf mit Unterstützung von Energieexperten integriert werden. All dies erschwert die Planung und Ausführung bei Neubauten und Bestandsgebäuden.

Ziel der Weiterbildung

Das Seminar zeigt den aktuellen Stand, kommende Änderungen und relevante Inhalte des GEG 2024: Anforderungen, Unterschiede zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden, neue Regelungen für Ausbau und Erweiterungen, sowie die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Zudem werden öffentliche Förderungen in Verbindung mit dem GEG erläutert. Die Teilnehmer erhalten praxisnahe Empfehlungen und es wird gezeigt, wie die gesetzlichen Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern als gebäudebezogene Lösungen flexibel und wirtschaftlich erreicht werden. Am Ende des Seminars ist eine Fragerunde mit Erfahrungsaustausch vorgesehen. 

Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 8 Unterrichtseinheiten) anerkannt.

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Stadtplanung anerkannt.

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),  8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
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