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Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Medienrat beschließt Änderung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten

(PresseBox) (München, )
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 folgende Änderungen der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz beschlossen: Im Rahmen der DABplus-Einführung soll die Förderung der Hörfunkprogramme des Aus- und Fortbildungskanals (AFK) und der Hörfunkprogramme gemeinnütziger Anbieter neu geregelt werden.

Für die AFK-Programme und für die UKW-Programme gemeinnütziger Anbieter soll ein neues Versorgungskonzept in den regionalen DAB-Netzen entwickelt werden. So könnte je Programm oder Programmgruppe (z.B. LORA und Radio Feierwerk) eine DAB-Kapazität bereitgestellt werden, um die zeitpartagierte Nutzung, die über die UKW-Frequenzen stattfindet, über pdp Zpcmoebcepoduoc GVQtfif dwcwoabpwi.

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