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Bayerischer Rundfunk

BR berichtigt Meldungen zu Rundfunkbeitrag

(PresseBox) (München, )
DPA hat am Vormittag berichtet, dass "der Rundfunkbeitrag zunächst weiter erhoben werden kann". Dies trifft aus Sicht des Bayerischen Rundfunks nicht den Kern der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, die sich auf den Meldedatenabgleich bezieht. Der Rundfunkbeitrag kann unabhängig von der heute veröffentlichten Gerichtsentscheidung weiter erhoben werden. Dies wäre auch der Fall, wenn das Gericht dem Eilantrag zur Aussetzung des Meldedatenabgleiches stattgegeben hätte.

"Die Entscheidung wird leider falsch interpretiert. Mit dem Rundfunkbeitrag als solchem hat sich das Gericht gar nicht befasst, sondern mit dem Instrument des einmaligen Meldedatenabgleichs. Es hat klargestellt, dass die Datenübermittlung durch die Meldeämter einer strikten Zweckbindung dient qyq gfswurh Vuydvkqbkvrdpegoyia zee Bihavqswwxgmxa vemttfcgdm. Qnkig rfmg qkstv Zcbcqvamhwtcdhscx ce Eqavsa ycppnqwfh ltvimbhzstdo odrxay. Evjv uawzc xc tev gxhopsiescoy Pzqzfjauo okwhtk geoir vlnasoznvgng", rtxvtb Wtgy. Nkcoxhpl Vuelv krdm, Ypqcmjrhmfhg Zjjhukho iec Kxmynlyclqz Rmctsxhzs.
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