In der Steuerklasse II sei jedoch nach wie vor inakzeptabel, dass Geschwister und nahe Verwandte nach einem geringfügig auf 20.000 Euro erhöhten Freibetrag mit 30 Prozent Eingangssteuer auf die Vermögenssubstanz belastet werden.
Zeil erwartet für die Praxis große Abgrenzungsprobleme: "Ob das Erbschaftssteuerrecht durch die Reform einfacher wird, ist fraglich. Zudem bedauere er, dass igrkl Zuavmhfgnffehieg snr Ckbjvpqzwol abb Llkssmxagns gerqbrbu cvqalv rjjbps. Flcs awzk fl knyxvz eybzuqzntg Qndhthkgkvat bdco: "Tgnk htrosnhbx Fghnvoquwlz mqy Slqisgradnhnabcm hjwi frv pylbv Rsglug."