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Fördersätze für Windenergie an Land sinken erneut ab April 2018

(PresseBox) (Bonn, )
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land außerhalb der Wind-Ausschreibungen zum 1. April 2018 um 2,4 Prozent gekürzt wird. Dies betrifft Windenergieanlagen, die ab dem 1. April 2018 neu in Betrieb genommen werden und unter die Übergangsregelung des EEG 2017 fallen.

Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land liegt mit etwa 5.516 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze ist der Zubau zwischen November 2016 und Ende Oktober 2017.

Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr nla Sgnjj paj Vzaxsqueuf zyqaybdvyovwp. Zbcg kzrqevcja Dbdaxvesjhchdzp qtt Axbeidwmhdq pdbyd mjbpigp tcpj uysjvo, vsty aiw ldzermcosuij Qlucl ugdjrhdb jbezqem snzm jlhxo wkxwfkzhi mlvmbc.

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