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Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)

BGH bestätigt VEA-Auffassung

Kunden sollten Gasverträge prüfen und Preise vergleichen

(PresseBox) (Hannover, )
Gasversorger dürfen ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Ölpreisentwicklung koppeln. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter erklärten die HEL-Preisanpassungsklausel (HEL steht für extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderverträgen für unwirksam. Die alleinige Bindung an diesen Faktor benachteilige die Kunden unangemessen und könne deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein. Prinzipiell untersagten die Richter eine Koppelung an den Ölpreis aber nicht.

Dringend Erdgas-Sonderverträge prüfen Damit hat der BGH endlich einer langjährigen Forderung des Bundesverbandes der Energie- Abnehmer e. V. (VEA) entsprochen. Der VEA empfiehlt allen Gaskunden, dringend ihre Verträge zu prüfen. Darin enthaltene ähnliche Preisanpassungsklauseln sind möglicherweise nichtig.

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