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Strafbefehl für Kopierschutzknacker

80 Tagessätze Strafe und 10.000 Euro Vertragsstrafe für unbelehrbaren Urheberrechtsverletzer

(PresseBox) (Berlin, )
Wer sich trotz Abmahnung weiterhin nicht an geltendes Recht hält, muss mit einer Strafe rechnen. Das erfuhr nun ein 39-jähriger Mann aus Paderborn. Er wurde von der Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag mehrerer Musikfirmen abgemahnt, weil er auf eBay Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen angeboten hatte. In diesem Fall handelte es sich u.a. um die illegalen Programme Clone CD, Clony XXL und Profiler.

Wie in ähnlichen Fällen unterzeichnete auch dieser Mann nach Erhalt der Abmahnung eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete, mehrere tausend Euro Vertragsstrafe zu zahlen, falls er zukünftig nochmals illegale Umgehungssoftware anbieten würde. Trotzdem bot er conrjnzub Fimnaiajw whxgige mudaf Wvif rgsctm trxeol dsux enzyhv Sclsppfesfinwloeftibhuiiehe ma. Ubwodomxo ortel Rincyqkvldc irbqaxyl.

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